Doppelter Rückschritt punkto Diskriminierung von AusländerInnen

Leserbrief von Barbara Gysel, Kantonsrätin, Oberwil

Die Initiative der SVP will neu einen Vorrang ausschliesslich für SchweizerInnen. Das ist ein doppelter Rückschritt, der neu Zuwandernde und bereits ansässige Ausländerinnen trifft.

Die bilateralen Verträge haben die arbeitsmarktliche Diskriminierung gegenüber Personen aus EU-EFTA-Staaten gemindert: sie sind SchweizerInnen auf dem Arbeitsmarkt gleichgestellt. Momentan regelt die Schweiz in Art. 21 Abs. 2 des Ausländergesetzes den Inländervorrang gegenüber Personen aus Drittstaaten, die nach wie vor eine Benachteiligung erfahren: SchweizerInnen und AusländerInnen mit Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung mit zugelassener Erwerbstätigkeit werden aktuell gegenüber AusländerInnen aus Drittstaaten auf dem Arbeitsmarkt bevorzugt. Personen aus Drittstaaten erhalten daher oft keine Arbeitsbewilligung in der Schweiz. Die ausländischen Personen mit schweizerischem Hochschulabschluss aus Drittstaaten sind im Vorteil und fallen nicht unter der Regelung des Inländervorranges, sofern ihre Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem und wirtschaftlichem Interesse der Schweiz liegt. Bereits 2003 hatte die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) in einer Stellungname zum Dualen Zulassungssystem der Schweizer Ausländerpolitik kritisiert, dass das «duale System» der Personenfreizügigkeit für EU-EFTA-Staaten – gültig seit 2004 – zu einer Optik der Ungleichwertigkeit von zwei Ausländer-«Kategorien» führe.

Die aktuelle Abschottungsinitiative sieht nun nicht alleine vor, die Benachteiligung von Zuwandernden aus EU-Efta-Staaten wieder einzuführen, nein, sie geht sogar noch weiter: neu sollen auch bereits ansässige AusländerInnen unter eine Kontingentierung fallen. Das bedeutet nichts weniger, als dass sogar auch ausländische Jugendliche, die hier geboren und aufgewachsen sind, benachteiligt werden! Personen ohne Schweizerpass, die aber hier leben, werden miteinbezogen – also nicht nur neu Zuwandernde.

Das ist daher ein doppelter Rückschritt in Sachen Diskriminierung von AusländerInnen in der Schweiz. Ein Grund mehr für ein klares Nein zur Abschottungsinitiative von Rechtsaussen!

Barbara Gysel

Barbara Gysel

Kantonsrätin, Stadträtin, Mitglied Geschäftsleitung SP Kanton Zug, Vorstand SP Stadt Zug

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed