Beschwerde ans Bundesgericht zur Abstimmung über das Wahlgesetz vom 22. September 2013: Zuger Beschwerde gegen Instrumentalisierung der Stimmberechtigten
Medienmitteilung vom 5. Juni 2013 Das Bundesgericht hatte klar entschieden: Das heutige Zuger Wahlsystem für die Kantonsratswahlen entspricht nicht der Schweizer Bundesverfassung. Es benachteiligt Bürgerinnen und Bürger der kleinen Zuger