Interpellation der SP Fraktion betreffend IV-Stelle des Kantons Zug

Die Ausgleichskasse Zug und IV-Stelle Zug sind für die soziale Sicherheit im Kanton Zug mitverantwortlich. Als Kompetenzzentrum im Bereich Sozialversicherung sind sie dem Bundesamt für Sozialversicherungen Bern und der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug unterstellt. Die Ausgleichskasse zieht Versicherungsbeiträge ein und ist für die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen verantwortlich. Die Hauptaufgaben der Invalidenversicherung (IV) sind die Wiedereingliederung resp. der Ersteinstieg von Menschen mit einer Behinderung in den Arbeitsmarkt sowie bei invaliditätsbedingt ungenügender oder unmöglicher Eingliederung die Abklärung des Rentenanspruchs.
„Die IV steht im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion und unter grossem finanziellem und gesellschaftlichem Druck.“(Zitat Jahresbericht 2011) Verschiedenste IV-Revisionen auf Bundesebene sollen die erstmaligen Rentenbeschlüsse reduzieren. Bei Rentenrevisionen soll vermehrt geschaut werden, ob der Anspruch noch gerechtfertigt ist oder ob eine allfällige Eingliederung in den Arbeitsmarkt möglich ist.
Nebst den Gesetzesrevisionen sorgten jedoch auch verschiedenste Ungereimtheiten für Schlagzeilen in den Medien. Selbst das Bundesgericht verlangte mehr Fairness im Verfahren bei der Abklärung von IV-Renten.
Im Frühling 2012 musste sich ein IV-Gutachter wegen Verdacht auf Urkundenfälschung vor dem Richter verantworten. Die Vergabe von Gutachteraufträgen an Medas (medizinische Abklärungsstellen) wurde in der Folge stark kritisiert und vom Bundesamt neu organisiert. Wenig zur Diskussion stand dabei die Qualität der Gutachterausbildungen in der Schweiz.
Aus dem Jahresbericht 2011 der Ausgleichskasse Zug ist ersichtlich, dass 4’733 erstmalige Rentenbeschlüsse gefällt wurden. 57% oder 2’679 der Gesuche wurden dabei abgelehnt. Von insgesamt 2’772 IV-Rentnerinnen und Rentner wurden 460 einer Rentenrevision unterzogen. Dabei wurden 41 Renten aufgehoben oder herabgesetzt. Gegen IV-Verfügungen wurde im Jahr 2011 in 229 Fällen das Rechtsmittelverfahren eingeleitet.
Im Jahresbericht 2011 wird erwähnt, dass „…trotz der immer komplexeren Verfahren gelinge es der IV, die meisten Fälle innert nützlicher Frist zu bearbeiten“. Es wäre aufschlussreich, was die IV unter „meisten Fälle und nützlicher Frist“ versteht. Solche Zahlen fehlen jedoch gänzlich im Jahresbericht.

Folgende Fragen stellen sich aus den oben ausgeführten Darlegungen:

  1. Wie stellt die IV sicher, dass Gutachten möglichst objektiv ausgestellt werden?
  2. Wie setzt die IV-Stelle Zug die neuen Richtlinien des Bundesamtes um?
  3. Wurden für den Kanton Zug Gutachten vom umstrittenen Gutachter erstellt und falls ja wie viele?
  4. Wurden nach dem bekannt werden der Unzulänglichkeiten in Zürich die früher erstellten Gutachten überprüft?
  5. Hat die IV-Stelle Zug vom Bundesamt für Sozialversicherungen Vorgaben für die Anzahl Neuberentungen resp. für Rentenrevisionen, welche sie erfüllen müssen?
  6. Welches sind die Erledigungsfristen der Neueingänge?
  7. Bei 229 Entscheiden wurde das Rechtsmittelverfahren eingeleitet. In wie vielen Fällen wurde der Vorbescheid nach einer Einsprache geändert?
  8. In wie vielen Fällen wurde der Entscheid der IV-Stelle ans Gericht weiter gezogen?
  9. In wie vielen Fällen wurden die Entscheide der der IV von den Gerichten gestützt?

 

Für die SP Fraktion

Hubert Schuler
Kantonsrat Hünenberg

 

Interpellation der SP Fraktion betreffend IV-Stelle des Kantons Zug, 8. Dezember 2012

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