Ja zum vermehrten Schutz vor dem Passivrauchen

Kolumne Neue Zuger Zeitung vom 18. August 2012

Als ich vor rund 25 Jahren eine neue Stelle antrat, war mein Arbeitsplatz in einem Vierer-Büro. Von uns 4 Angestellten waren 2 Raucher. Es war damals völlig normal, dass diese 2 Raucher auch an ihrem Arbeitsplatz während der Arbeit rauchten. Ebenso normal war es, dass während den Pausen in den allgemeinen Pausenzonen geraucht wurde. Und nach dem Mittagessen ging es im gleichen Stil weiter: eine pro forma Anfrage, ob es ok sei, wenn sie jetzt eine Zigarette nach dem Essen am Esstisch rauchen würden und der Glimmstengel wurde angezündet.

Wie sieht es heute bei meinem immer noch gleichen Arbeitgeber aus? Rauchen im Grossraumbüro ist nun untersagt. Für die Raucher und Raucherinnen hat es nun spezielle Raucherzonen: in jedem zweiter Stockwerk hat es „Glaskäfige“. Ab und zu bin ich in dieser Pausenzone, diese „Glaskäfige“ sind jedoch sehr durchzogen von Rauch.

In der Zwischenzeit ist sowohl auf kantonaler wie auch auf eidgenössischer Ebene ein Gesetz gegen das Passivrauchen in Kraft getreten. Bei uns im Kanton Zug geht das kantonale Gesetz, dies im Gegensatz zu anderen Kantonen, nicht weiter als das Eidgenössische. Der wesentlichste Punkt ist, dass in Restaurants mit weniger als 80 m2 Fläche bei uns im Kanton Zug weiterhin geraucht werden darf. Mit der nun am 23. September 2012 zur Abstimmung kommenden Initiative „Schutz vor Passivrauchen“ wird gefordert, dass es rauchfreie Arbeitsplätze in Innenräumen und rauchfreie öffentliche zugängliche Innenräume geben soll. In der ganzen Schweiz sollen nun die gleichen Regelungen gelten, wie sie bereits jetzt schon in acht Kantonen gelten. Einzelarbeitsplätze sind von der Initiative nicht betroffen, sofern niemand durch Passivrauchen beeinträchtigt wird.

Bei einer Annahme der Initiative hätten dann alle Kantone wiederum die gleiche Lösung in Bereiche des Rauchverbotes. Bei bedienten Fumoirs und bei den Raucherlokalen, auch wenn sie weniger als 80 m2 Fläche haben, wären es nicht erlaubt zu rauchen. Angestellte in solchen Gastrobetrieben müssten sich dann nicht mehr dem schädlichen Rauch aussetzen, auch wenn sie dies heute auf freiwilliger Basis tun. Es wird so eine einheitliche Lösung geschaffen mit den gleichen Bedingungen für alle. Eine weitere Auswirkung wird erhofft mit geringeren Gesundheitskosten, da es weniger Passivraucher geben würde. Diese Gesundheitskosten werden im Moment auf 420 Mio. Fr pro Jahr geschätzt. Im Kanton Tessin seien die Herzinfarkte seit dem Rauchverbot sogar um 20 % zurückgegangen wegen der bestehenden Lösung.

Diese Promotoren waren wenig begeistert vom Gesetz zum Schutz vom Passivrauchen, das vom Eidg. Parlament vor einigen Jahren verabschiedet wurde und jetzt gilt. Das Gesetz bietet ihrer Ansicht nach zu wenig ausreichend Schutz vor dem Passivrauchen. Es ist wichtig, das Durcheinander von Bestimmungen zugunsten einer klaren und landesweiten Regelung zu ersetzen, welche die Arbeitnehmenden insbesondere im Gastgewerbe schützt.

Ich werde deshalb bei der Abstimmung vom 23. September 2012 für strengeren Regeln im Bereich des Passivrauchens stimmen, die für die ganze Schweiz gelten sollen. Diese strengeren Regeln, die in acht Kantonen bereits umgesetzt sind, sollen nach dem Willen der Promotoren der Initiative „Schutz vor Passivrauchen“ zum landesweiten Standard werden. In einigen Kantonen gelten diese Regeln schon, sie werden bei der Annahme der Initiative flächendeckend eingeführt.

Alois Gössi, SP-Kantonsrat Baar

Ja zum vermehrten Schutz vor dem Passivrauchen, Alois Gössi, Kolumne Neue Zuger Zeitung vom 18. August 2012

Alois Gössi

Alois Gössi

Kantonsrat, RGPK Baar

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