Gleiche Löhne für Frauen und Männer – auch in Baar! Interpellation

Aktuelle Daten des Bundesamtes für Statistik (BfS) zeigen, dass im kommunalen öffentlichen Sektor beschäftigte Frauen 2006 durchschnittlich 700 Franken weniger verdienten als ihre männlichen Kollegen. Die Zahlen des BfS zeigen zudem, dass sich die Lohndifferenz nicht ausschliesslich durch allfällige Unterschiede im Ausbildungsniveau oder im Anforderungsniveau der Arbeitsplätze erklären lassen.

Dies ist stossend! Die Schweiz hat einen in der Bundesverfassung verankerten Gleichheitsgrundsatzes sowie eine im Gleichstellungsgesetz formulierte Pflicht zur Lohngleichheit. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen aufgrund ihres Geschlechts weder direkt noch indirekt benachteiligt werden. Dieses Diskriminierungsverbot gilt insbesondere auch für die Entlöhnung. Auch im Personalreglement von Baar ist der Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit festgehalten.

Die SP Baar bittet den Gemeinderat von Baar, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie wird bei den Angestellten der Gemeinde Baar sichergestellt, dass keine Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts vorkommt?
  2. Gibt es Kontrollen? Wenn ja, welche?
  3. Falls die Lohnsituation schon überprüft wurde: Wie gestaltet sich die Lohnsituation bei den Angestellten der Gemeinde Baar? Sind Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern auszumachen? Falls ja, wie erklärt sich der Gemeinderat diese?
  4. Falls die Lohnsituation noch nie überprüft wurde: Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau und die Beschaffungskommission des Bundes haben mit LOGIB ein kostenloses Instrument entwickelt, womit Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitenden ohne grossen Aufwand ihre Lohngleichheit einem Praxistest unterziehen können. Kann sich der Gemeinderat vorstellen, die Löhne mit LOGIB überprüfen zu lassen?

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