Motion: Integration statt Separation an den Baarer Schulen

Im Kanton Zug werden rund 8% der Kinder separativ in Kleinklassen der Sonderschulen betreut. Überdurchschnittlich viele fremdsprachige Ausländerkinder werden den Kleinklassen zugewiesen. Mangelnde Sprachkenntnisse, Lernschwierigkeiten und/oder Verhaltensauffälligkeiten von SchülerInnen der Regelklassen werden relativ schnell an die Substruktur der Kleinklassen oder Sonderschulen delegiert. Dies wird unter dem Stichwort Separation aufgeführt. Im Kanton Zug gibt es folgende Kleinklassen:

  • Kleinklasse A: Für normalbegabte Kinder mit nur teilweise vorhandener Schulreife (nur teilweise schulbereite Kinder)
  • Kleinklasse B: Für lernbehinderte Kinder, die das Lehrziel der Primarschule wegen verminderter Leistungsfähigkeit nicht erreichen
  • Kleinklasse C: Für verhaltensauffällige Kinder, die trotz normaler Begabung wegen Lern- und Verhaltensschwierigkeiten in der Regelklasse der Primarschule das Lernziel nicht erreichen oder diese durch ihr Verhalten unzumutbar belasten
  • Kleinklasse D: Für fremdsprachige Kinder, die wegen fehlender oder sehr geringer Deutschkenntnisse über einige Zeit einen Förderkurs in deutscher Sprache benötigen
  • Werkschule: Für lernbehinderte Kinder, die die Anforderungen der Realschule nicht erfüllen (Kleinklasse B der Sekundarschule I)

Integration bedeutet, dass möglichst alle Kinder in einer Regelklasse ihrer Wohnorts- gemeinde zu unterrichten sind. Bei der integrativen Schulung werden Fördermassnahmen angeboten, die ein Kind benötigt, um im Rahmen des Unterrichts in der Regelklasse zum Lernerfolg zu kommen. Dazu wird ein/e SchulischeR Heilpädagoge/Heilpädagogin eingesetzt, der/die das einzelne Kind betreut, das heisst als eine Art Coach des Kindes und der Klasse wirkt sowie die Lehrperson und die Eltern auf heilpädagogischer Ebene berät. Von der integrativen Förderung profitiert somit nicht nur das betreffende Kind, sondern die gesamte Klasse. Allerdings gilt die Faustregel, dass die integrative Förderung dann zum Problem wird, wenn mehr als ein Drittel aller Kinder einer besonderen Förderung bedürfen.

Der Kantonsrat hat nun in der Januar-Sitzung 2004 beschlossen, dass durch eine Aenderung des Schulgesetzes die Integration bei den Gemeindlichen Schulen möglich wird. Bis jetzt war dies nur mittels Schulversuchen bei den Gemeinden Zug/Oberwil, Hünenberg und Steinhausen möglich gewesen. Eine Pflicht, dass die Integration durch alle Gemeinden eingeführt, besteht jedoch nicht. Es wird jeder Gemeinde überlassen, was sie in diesem Bereich und zu welchem Zeitpunkt etwas machen will.

Wir sind uns bewusst, dass mit der Umsetzung unserer Forderung Mehrkosten verursacht werden (Anstellung von zusätzlichen Schulischen Heilpädagogen, Wei- terbildung der Lehrpersonen, Erhöhung des Schulleitungspools), meinen jedoch, dass sich diese Mehraufwände mehr als rechtfertigen durch die Vorteile der Integration. Es ist uns klar, dass eine zusätzliche Unterstützung der LehrerInnen in verschiedenen Formen für die geforderte Umsetzung der Integration nötig sein wird.

Wir wissen, dass an den Baarer Schulen in gewissen Bereichen jetzt schon die Form der Integration statt Separation angeboten wird (z.B. Integration von Kindern mit dem Down Syndrom in Regelklassen im Schulhaus Wiesenthal), sind jedoch der Meinung, dass noch weiterer Handlungsbedarf besteht. Wir möchten jedoch nicht „alles integrieren“, sondern nur diejenigen Bereiche, für die es sinnvoll ist. Einführungsklassen (die 1. Klasse in 2 Schuljahren absolvieren und dannach in eine 2. Regelklasse integriert werden) könnten z.B. weiterhin in der bisherigen Form angeboten werden.

Die SP Baar stellt deshalb folgende Anträge:

  • Dazu ist ein „Baarer Modell“ zu erstellen, dessen Ziel integrative Schulungsformen sind.
  • Jene Kleinklassen sollen integriert werden, für die es sinnvoll ist.
  • Spätestens auf das Schuljahr 2007/2008 sei in der Gemeinde Baar dieses Konzept umzusetzen.

Für die Behandlung unserer Motion danken wir dem Gemeinderat schon im Voraus.

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