Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident
Sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates
Einerseits setzte die Gemeinde Abklärungen in Gang bezüglich Verlegung der Starkstromleitung in den Boden oder nach ausserhalb der Bauzone. Dies hätte eine erhebliche Aufwertung der Liegenschaften im jetzigen Bereich der Leitung zur Folge.
Andererseits laufen längerfristige Bemühungen, die Autobahn im Bereich Hünenberg zu überdecken. Dies bewirkt eine grosse Verbesserung der Wohnqualität und eröffnet auch neue Perspektiven im Rahmen einer nächsten Ortsplanrevision bezüglich Bauland-Einzonung auf der Ostseite der Autobahn. Die betroffenen Liegenschaften würden dadurch wesentlich an Wert gewinnen.
Beide Vorhaben würden bei der Realisation massive Kosten verursachen, deren Träger bisher nicht geklärt sind.
Das eidgenössische Raumplanungsgesetz schreibt eine Abschöpfung von Planungsgewinnen vor. Leider existiert im Kanton Zug bisher keine gesetzliche Grundlage dazu.
Unsere Fragen:
- Befürwortet der Gemeinderat grundsätzlich eine Gewinnabschöpfung auf Liegenschaften zur Finanzierung der Massnahmen, die diese Gewinne ermöglichen?
- Stehen für eine solche Gewinnabschöpfung rechtliche Mittel zur Verfügung?
- Erachtet der Gemeinderat eine solche Gewinnabschöpfung als politisch durchsetzbar?
Wir bedanken uns freundlich für die Beantwortung unserer Fragen.
Käty Hofer, Präsidentin SP Hünenberg