Alkoholsucht, Teilpensen an Gerichten. Notizen aus dem Kantonsrat

Zuger Notizen von Kantonsrat Alois Gössi. Bericht aus der Kantonsratssitzung 10. Oktober 2024

Der Schutz
unserer Bürgerinnen und Bürger muss oberste Priorität haben führte der SP-Kantonsrat Drin Alaj aus. Die bestehende Regelung zielt darauf ab, übermässigen Alkoholkonsum einzudämmen und potenzielle Schäden zu minimieren. Experten wie das „Blaue Kreuz Schweiz“ und die Stiftung „Sucht Schweiz“ warnen eindringlich vor den gravierenden Folgen exzessiven Alkoholkonsums – nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern für die gesamte Gesellschaft. Statt uns darauf zu verlassen, dass Sicherheitsdienste oder die Polizei im Nachhinein eingreifen müssen, sollten wir präventive Massnahmen aufrechterhalten. Das Ausschankverbot für stark alkoholisierte Personen ist ein solches präventives Instrument, das Eskalationen verhindert und alle Beteiligten schützt.
Eine Streichung dieser Bestimmung würde zudem ein fatales Signal senden. Wir dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass es akzeptabel ist, offensichtlich alkoholisierten Personen weiter auszuschenken. Die Eigenverantwortung allein reicht hier nicht aus – viele stark alkoholisierte Menschen sind schlichtweg nicht mehr in der Lage, vernünftige Entscheidungen zu treffen. Aber leider hatte hier der Kantonsrat kein Einsehen, er sprach sich für die Streichung dieses «überflüssigen Artikels» aus.

Die SP-Kantonsrätin
Barbara Gysel konnte die «Früchte ernten» einer jahrelangen politischen Arbeit: das Projekt zur Vereinbarkeit von Beruf und Privates in der Justiz. Sie war die treibende Kraft mit der Einreichung einer Motion im Jahr 2018, die eine grössere Flexibilität bei der Festsetzung der Pensen bei Richter:innen forderte. Im Jahr 2019 wurde die Motion erheblich erklärt und im Jahr 2022 beschloss der Kantonsrat die rechtlichen Grundlagen. Und an der Kantonsratssitzung fand jetzt nun die Wahl der Hauptamtlichen Richter (im Vollamt oder Teilamt) statt. Alle vorgeschlagenen Richter:innen wurden auch gewählt.
Als Fraktionssprecher habe ich mir die Frage erlaubt, wieso wir jetzt eine Richterin im Vollamt wählen, bei einer anderen Vorlage des Obergerichts, die an die Justizprüfungskommission (JPK) überwiesen wurde. dieselbe Richterin als Richterin im Nebenamt aufgeführt wurde. Der Präsident der JPK hatte keine Ahnung dazu, und der SVP-Kantonsrat M. Riboni sorgte für Erhellung (Zitat Bericht Neue Zuger Zeitung vom 27.09.2024) mit «Laut geltendem Gerichtsorganisationsgesetz sei es möglich, quasi mit den Pensen zu jonglieren. Damit soll den Gerichten eine gewisse Flexibilität in Personalsachen ermöglicht werden». Und effektiv ist es gemäss einem Mail des Obergerichtspräsidenten: «Tatsächlich steht in unserem Bericht und Antrag vom 21. August 2024, dass alle drei zur Wahl vorgeschlagenen Richterinnen in einem Teilzeitpensum im Einsatz stehen werden, was missverständlich erscheinen mag. Bei dieser Formulierung wurde bereits antizipiert, dass das Pensum der vorgeschlagenen 100 %-Richterin künftig allenfalls etwas reduziert werden könnte. Ein entsprechender Antrag liegt uns indessen noch nicht vor.»

Das Spezielle
Einen neuen Rekord gab es heute meines Wissens: 5 Nichtüberweisungen von Vorstössen wurden beantragt, kein einziger war jedoch erfolgreich. Ein trauriger Rekord, der für mich bedenklich ist. Zu Beginn meiner Kantonsratstätigkeit war der Kantonsrat mindestens hier noch liberal: Es wurden alle Vorstösse überwiesen, sofern sie «irgendwie umsetzbar» waren. Es lag dann am Regierungsrat bei seinem Bericht aufzuzeigen, wieso es nicht sinnvoll ist, eine Motion- oder Postulatsforderung nicht umzusetzen. Und heute: so bald eine Motion- oder Postulatsforderung nicht genehm ist, wird ein Nichtüberweisungsantrag gestellt, anstatt in aller Ruhe zu warten auf den Bericht vom Regierungsrat mit anschliessender Debatte im Rat, wo dann in der Regel viel fundierter über die gestellte Forderung diskutiert werden kann. Mittlerweise bin ich der einzig liberale Kantonsrat, der alle Vorstösse überweist. Gut mit einer einzigen Ausnahme, es ging um eine FDP- Fraktion, die ein gesetzwidriges Handeln verlangte.
Der Kantonsratsausflug führte heute zum Kieswerk Bethlehem. Es ist eine eindrückliche Kiesabbaustelle mit grossen Dimensionen. Und auch die zeitliche Dimension ist gross: in meinen Jugendjahren (also so vor rund 45 Jahren) bin ich öfters neben dieser Kiesabbaustelle vorbei «gejoggt». Später irgendwann existierte dieser Weg nicht mehr, weil Kies abgebaut wurde, aber bei der Besichtigung war dieser Bereich wieder rekultiviert.

Mein heutiges Abstimmungsverhalten

Überweisung von Vorstössen

  • Motion der FDP-Fraktion betreffend gesetzliche Grundlage für einen Steuerrabatt im Kanton Zug
    • Für eine Überweisung (mit 47:27 Stimmen überwiesen)
  • Motion von Andreas Lustenberger und Anna Bieri betreffend stärkere Unterstützung für Familien: Einführung einer Familienergänzungsleistung (FamEL)
    • Für eine Überweisung (mit 55:15 Stimmen überwiesen)
  • Motion der Fraktion Die Mitte betreffend mit ausreichend Deutschkenntnissen in den Kindergarten
    • Für eine Überweisung (mit 55:15 Stimmen überwiesen)
  • Motion von Andreas Lustenberger, Mirjam Arnold, Klemens Iten, Christian Hegglin und Carina Brüngger betreffend Anspruch auf Prämienverbilligungen automatisch prüfen und Beiträge direkt auszahlen.
    • Für eine Überweisung (mit 52:17 Stimmen überwiesen)
  • Postulat der FDP-Fraktion betreffend Massnahmen gegen die mentale Gesundheitskrise bei Kindern und Jugendlichen im Kanton Zug
    • Für eine Überweisung (mit 55:14 Stimmen überwiesen)

Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Planung der Instandsetzung und des Umbaus «Casa Rossa» und den damit verbundenen Landerwerb in Zug: 2. Lesung

  • Schlussabstimmung: Ja (mit 68:0 Stimmen zugestimmt)

Wahl der hauptamtlichen Mitglieder der verschiedenen Gerichte (Vollämter und Teilämter) sowie der Präsidentin oder des Präsidenten der verschiedenen Gerichte

  • Geheime Wahl
  • Aber alle vorgeschlagenen Richter und Richterinnen wurden gewählt

Teilrevision des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz)

  • Streichung von § 3 Abs. 2 Lit. c (verboten ist die Abgabe alkoholhaltiger Getränke an Betrunkene):
    • Nein (Streichung mit 47:17 angenommen)
  • Änderung von § 3 Abs. 2 Lit. d (zu verboten ist die Abgabe alkoholhaltiger Getränke mittels öffentlich zugänglicher Automaten
    • Ja (Änderung mit 52:14 Stimmen angenommen)

Kantonsratsbeschluss betreffend Zusatzkredit für das Projekt «Instandsetzung alte Lorzentobelbrücke, Gemeinden Baar und Menzingen

  • Schlussabstimmung: Ja (mit 60:0 Stimmen angenommen)

Petition der Partei für Rationale Politik, Allgemeine Menschenrechte und Teilhabe (PARAT) für ein kantonales Grundrecht auf Digitale Integrität

  • Es soll der Petition Folge geleistet werden (mit 16:49 Stimmen wird der Petition nicht Folge geleistet)

Postulat der Fraktion Die Mitte betreffend Einführung einer BM Sek+ für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler

  • Gegen eine Erheblicherklärung (mit 34:32 Stimmen erheblich erklärt)

Postulat von Gregor Bruhin betreffend keine Windkraft-Anlagen an der Kantonsratsgrenze und im Steinhauser Wald

  • Gegen eine Erheblicherklärung (mit 37:29 Stimmen nicht erheblich erklärt mit 47:24 Stimmen für 10 Jahre)
Alois Gössi

Alois Gössi

Kantonsrat, RGPK Baar

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