Über Stadtzuger Autotunnel und Umfahrung Unterägeri wird getrennt abgestimmt

Die SP Kanton Zug hat sich heute im Kantonsrat klar gegen den Stadtzuger Autotunnel und mehrheitlich gegen die Umfahrung Unterägeri ausgesprochen. Leider wurde der Antrag der SP, die autofokussierte Investitionspolitik verursachergerechter zu finanzieren, ohne überzeugende Begründung verworfen. Immerhin: Auch dank der SP wird das Volk über beide Projekte einzeln abstimmen können.

Die gute Nachricht zuerst: Auch dank des Einsatzes der SP Kanton Zug wird die Stimmbevölkerung einzeln über beide Projekte abstimmen. Ursprünglich hatte die Regierung vorgesehen, Projekte in unterschiedlichen Gemeinden im Paket zu beschliessen. Nun hat der Kantonsrat beschlossen, die Möglichkeit der Stimmberechtigten zu wahren, beide Tunnelvorlagen differenziert zu beurteilen.

Inhaltlich hält die SP an ihrer Kritik fest: Erstens fehlt es an einer Gesamtkonzeption, welche die dringend notwendige Reduktion der Autobelastung im Zugerland anleiten würde. Tunnelbau an sich bringt kein Auto von der Strasse – im Gegenteil.

Zweitens mangelt es insbesondere dem Stadtzuger Tunnel an planerischer Plausibilität. Die nun vom Kantonsrat beschlossene Tunnelführung wurde bei der 2015 vom Volk abgelehnten Vorlage bereits im Vorfeld ausgeschlossen, weil sie unter anderem die Altstadt zu wenig entlastete. Nun soll mit dieser Fehlkonzeption der Verkehr nicht um, sondern in die Stadt geleitet werden. Denn an der Gubelstrasse entsteht eine Verkehrsmaschine, welche in bevölkerungsstarke Quartiere eine wahre Autoflut zu schleusen droht. «Der Kanton zeigt wenig Gespür für Stadtzuger Bedürfnisse, wenn er derart viel Mehrverkehr im Familienquartier Herti in Kauf nimmt», kommentierte Kantonsrat und Präsident der SP Stadt Zug Rupan Sivaganesan. Und er warnte: «Es ist nur eine Frage der Zeit, bis eine schädliche Verlängerung der General-Guisan-Strasse beschlossen wird.»

Drittens fehlt es ohnehin am Entscheidenden: Welche konkreten Massnahmen getroffen werden, um die Zentren vom Autoverkehr zu befreien, bleibt unklar. Fazit: Die Nachteile liegen auf der Hand, die Vorteile bleiben intransparent. Nun muss die Stimmbevölkerung entscheiden, ob sie für viel Geld eine Katze im Sack kaufen möchte.

Es droht ordnungspolitische Verwahrlosung
Für Diskussionen sorgte der Antrag der SP, die Finanzierung der beiden Tunnelprojekte dem ordentlichen Budget nicht vollständig anzulasten. Um eine verursachergerechtere Finanzierung sicherzustellen, forderte die SP, 20% der Kosten mit Mitteln der Spezialfinanzierung zu bestreiten. Denn diese finanziert gemäss geltendem Recht die Kantonsstrassen und wird aus Erträgen der Motorfahrzeugsteuer und der Treibstoffzölle gespiesen.

Auch die 2015 an Urne abgelehnte Tunnelvorlage beinhaltete die Vorgabe, die Spezialfinanzierung mit 255 Millionen Franken zu belasten und die Motorfahrzeugsteuer um einen 300 Millionen Franken schweren Zuschlag anzuheben. «Diese verursachergerechte Finanzierung fand damals auch die SVP richtig. Nun fehlt es aber an jeglicher Verursachergerechtigkeit», rief SP-Kantonsrat Christian Hegglin in Erinnerung. Leider und anders als 2015 lehnten es nun die rein bürgerliche Regierung und die bürgerliche Kantonsratsmehrheit ab, die Nutzer:innen der Tunnelprojekte auch nur zu einem kleinen Anteil verursachergerecht zu beteiligen. Stattdessen hiess es: Ob Fussgängerin oder velofreundliches Unternehmen – die Autoträume der Zuger Regierung müssen alle finanzieren. Macht dieses Beispiel Schule, droht ordnungspolitische Verwahrlosung.

Kantonsrat und Präsident der SP Stadt Zug
Rupan Sivaganesan

 

Medienmitteilung vom 31. August 2023

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed