Mieten für das Steuerdomizil – Kleine Anfrage der SP an die Zuger Regierung

Kleine Anfrage von Ronahi Yener und Christian Hegglin, 30. Januar 2023

Unter www.homegate.ch werden am 27. Januar 2023 ab dem 15. Februar/1. März 10 Gästezimmer zu 20 Quadratmeter plus gemeinsames Bad und Küche zum Preis von Fr. 1’150.—vermietet.

Das Inserat ist nachfolgend aufgeführt. Interessant ist der Zusatz: «Für Einwohner, die dieses Zimmer nur für eine Adresse im Kanton Zug brauchen, bieten wir auch einen Postservice an.» Für uns deutet dies darauf hin, dass diese Mieter:innen ein «Steuerdomizil» in Baar begründen können, ohne dass diese Mieter:innen in Baar effektiv Wohnsitz nimmt.

  1. Welches sind die Voraussetzungen für ein «Steuerdomizil» für natürliche Personen bei uns im Kanton Zug?
  2. Erfüllen «Einwohner, die dieses Zimmer nur für eine Adresse im Kanton Zug brauchen» die Voraussetzungen für ein Steuerdomizil?
  3. Falls die Voraussetzungen «Für Einwohner, die dieses Zimmer nur für eine Adresse im Kanton Zug brauchen», für ein Steuerdomizil nicht erfüllt sind, was machen die Zuger Gemeinden, wenn sich eine solche Person anmelden will? Müssen sie die Anmeldung zurückweisen?
  4. Falls sich natürliche Personen bei einer Zuger Gemeinde anmelden wollen, gibt es kantonale Vorgaben, welche durch die gemeindlichen Einwohnerkontrollen zu kontrollieren sind?
  5. Werden durch die Einwohnerkontrollen oder das Steueramt Abklärungen zum Lebensmittelpunkt der angemeldeten Personen gemacht?
  6. Werden diese Kontrollen von den 3 grössten Zuger Gemeinden (Zug, Baar und Cham) jeweils auch vorgenommen? Wie viele Anmeldungen wurden 2022 zurückgewiesen?

 

 

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