Verwendung der Gebäulichkeiten des ehemaligen Wohnheims an der Eichholzstrasse 13 in Steinhausen

Postulat von Alois Gössi [1], Guido Suter, Mario Reinschmidt, Andreas Hausheer [2] und Anastas Odermatt

betreffend die weitere Verwendung der Gebäulichkeiten des ehemaligen Wohnheims an der Eichholzstrasse 13 in Steinhausen

vom 10. Januar 2022

 

Die Kantonsräte Alois Gössi, Baar, Guido Suter, Mario Reinschmidt, Andreas Hausheer und Anastas Odermatt haben am 10. Januar 2022 folgendes Postulat eingereicht:

Die Postulanten laden den Regierungsrat ein,

  1. ausschliesslich Wohnbaugenossenschaften für die Abgabe des Landes im Baurecht und den Bau der Wohnung zur Offert Stellung einzuladen;
  2. alle Wohnungen an der Eichholzstrasse 13 nach den Richtlinien der Wohnraumförderungsgesetzes zu bauen;
  3. die Verwirklichung alternativer Wohnformen im Alter (gemäss den Informationen auf der Website der Baudirektion) zu prüfen.

 

Begründung

Die Stiftung Eichholz ist im September 2021 an die Chollerstrasse 1a umgezogen. Der Kanton Zug ist Eigentümer der Gebäulichkeiten des ehemaligen Wohnheims an der Eichholzsstrasse 13 in Steinhausen, das durch die Stiftung Eichholz vorgängig genutzt wurde. Die Stiftung Eichholz hat das Gebäude wegen seines baulichen Zustandes zurückzubauen. Der Kanton Zug hat unter dem Miteinbezug der Gemeinde Steinhausen ein Richtprojekt ausarbeiten lassen. Das Richtprojekt sieht total 21 Wohnungen mit unterschiedlichen Grösse von 2,5-, 3,5-, 4,5 bis 5,5-Zimmerwohnungen vor. Zwei Drittel dieser 21 Wohnungen sollen nach den Richtlinien des Wohnraumförderungsgesetz geplant und als preisgünstige Wohnungen vermietet werden (vgl. im Anhang die Medienmitteilung der Baudirektion vom 28.10.2021). Gemäss der Baudirektion kommen Wohnbaugenossenschaften als mögliche Investoren ebenfalls in Betracht.

Preisgünstiger Wohnraum ist eines der grössten Probleme der Zuger Bevölkerung. Wir begrüssen es deshalb, dass der Kanton Zug gewillt ist, anstelle des ehemaligen Wohnheims an der Eichholzsstrasse 13 in Steinhausen 14 Wohnungen nach den Richtlinien des Wohnraumfördergungsgesetzes zu planen und später als preisgünstige Wohnungen vermieten zu lassen. Wir begrüssen es ebenfalls, dass der Kanton Zug nicht als Bauherr und später als Vermieter auftritt, sondern das Land im Baurecht abzugeben plant. Wir sind jedoch klar der Meinung, dass dies für alle 21 geplanten Wohnungen gelten soll und nicht nur für 14 dieser Wohnungen. Wenn der Kanton Zug schon die Möglichkeit hat, auf einem eigenen Grundstück preisgünstigen Wohnungsraum umzusetzen zu lassen, soll er dies auch maximal ausnützen. Mit den 7 geplanten Wohnungen, die nicht den Richtlinien des Wohnraumförderungsgesetz unterstehen würden, befürchten wir eine Maximierung des Ertrages für den Kanton Zug resp. als Folge daraus keine günstigen Mietzinse für diese 7 Wohnungen.

Es sei auch zu prüfen, ob alternative Wohnformen im Alter (gemäss den Informationen auf der Webseite der Baudirektion) umgesetzt werden können.

Die Postulanten sträuben sich auch nicht, wenn der Kanton Zug als Baurechtsgeber Vorgaben an die Baurechtsnehmer machen würde wie beispielsweise Anzahl Zimmer in Abhängigkeit von den Bewohnern (z.B. Anzahl Bewohner = Zimmer + 1) oder ein prozentualer Mindestanteil an MieterInnen, die eine Zusatzverbilligung beantragen können.

 

[1] u.a.Präsident der Wohnbaugenossenschaft Baarburg, Baar

[2] Mitglied des Stiftungsrates Stiftung Eichholz

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