Mehrwertabgabe: verpasste Chance, um der Wertsteigerung im Immobilienmarkt Rechnung zu tragen

Medienmitteilung der SP Kanton Zug zur kantonalen Abstimmung zum Planungs- und Baugesetz

Die SP Kanton Zug bedauert, dass mit der heutigen Zustimmung von 67% zur Mehrwertabgabe einer völlig ungenügenden Vorlage zum Durchbruch verholfen wurde. Die SP wertet es als verpasste Gelegenheit, im Immobilienmarkt Gerechtigkeit einzuführen und wird weitere politische Schritte prüfen.

1. Die Mehrwertabgabe trägt der Wertsteigerung in keiner Weise Rechnung
Wird ein Grundstück von der Landwirtschaftszone in die Bauzone eingezont, steigt der Quadratmeter-preis von CHF 10/m2 bis auf CHF 1’000/m2 und weit darüber. Die Wertsteigerung fliesst ausschliesslich in die Taschen der wenigen Immobilienbesitzer. Einmal mehr wird der Profit ihnen zugehalten; für Projekte zugunsten der Allgemeinheit soll nur ein kleiner Teil übrig bleiben. Eine Abschöpfung von 40 bis 60 Prozent des Profits wäre denkbar und überliesse den Grundeigentümern immer noch einen beachtlichen «Lottogewinn». Barbara Gysel, Präsidentin SP Kanton Zug: «Wir werden nun erneut politische Schritte prüfen, die sich an der hohen Wertsteigerung der raumplanerischen Massnahmen orientieren.»

2. Fragwürdige Einmischung in die Abstimmung
Parlament und Exekutive haben sich bei Abstimmungen auf sachliche Information zu beschränken. Der Regierungsrat und die Baudirektion haben im Abstimmungskampf äusserst aktiv mitgewirkt, Präsentationen gestreut und die Medien übermässig bedient. Sie haben dabei auch Halbwahrheiten verbreitet, z.B. den Begriff der Rechtssicherheit bemüht, der schlicht falsch ist. Den Einzonungsstopp haben sie als Gespenst dargestellt, obwohl der politische Wille im Richtplan genau darauf abzielt, die Siedlungsausdehnung nach innen zu leiten und die Ausdehnung der Bauzonen in den rechtskräftigen Zonenplänen mit Stand Ende 2017 zu belassen. Über negative Punkte der Vorlage haben die Verantwortlichen geschwie-gen. Meinrad Huser, Bau- und Planungsjurist und Mitglied der SP-Geschäftsleitung fasst es zusammen: «Die Regierungspropaganda hat aus unserer Sicht die gebotene Sachlichkeit überschritten.»

3. Fehlende Freiheit der Gemeinden bei Erhöhung der Ausnutzung innerhalb der Bauzone
Die Gemeinden schaffen durch ihre Bauordnungen Mehrwerte, haben aber auch allfällige Wertverluste bei Auszonungen zu tragen. Es ist sachlich nicht gerechtfertigt, wenn Einnahmen aus der Abschöpfung des Profits mit dem Kanton geteilt, allfällige Entschädigungen aber wieder von den Gemeinden allein getragen werden müssen. Auch gibt es keinen sachlichen Grund, mögliche Mehrwertabschöpfung bei der Erhöhung der Ausnutzung innerhalb der bestehenden Bauzonen (Verdichtung) zu beschränken.

4. Bund stellt Rechtskonformität der Vorlage in Frage

Die Bevölkerung hat über eine Vorlage abgestimmt, die in dieser Form vom Bund nicht akzeptiert wird und bereits abgeändert werden muss, bevor sie in Kraft treten kann. (Das Bundesamt für Raumentwicklung hat dies in seinem Prüfungsbericht (vom 28. März 2019) bestätigt und auf verschiedene Unzulänglichkeiten hingewiesen. Es hat ausserdem gar ausdrücklich eine Anpassung der Abstimmungsvorlage verlangt.)

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

Barbara Gysel, Präsidentin der SP Kanton Zug / Kantonsrätin: 079 579 55 55, praesidium@sp-zug.ch
Meinrad Huser, Mitglied der GL SP Kanton Zug / Bau- und Planungsjurist: 079 964 02 37, meinrad.huser@sp-zug.ch

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