Kleine Anfrage zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes

Kleine Anfrage der SP Fraktion im Kantonsrat Zug

Der Kantonsrat hat in erster Lesung die Änderungen des Gesetzes über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz (Denkmalschutzgesetz) am 25. Oktober 2018 beraten. Die Anträge der Mehrheit der vorberatenden Kommission wurden mehrheitlich angenommen. Laut dem Bericht der Kommissionsminderheit wurde ein „Kurzgutachten zu aktuellen Fragen des Denkmalschutzgesetzes des Kantons Zug“ erstellt. Dieses Kurzgutachten zeigt auf, welche durch die vorberatende Kommission beschlossenen Gesetzesanpassungen übergeordnetem Recht widersprechen würden.

Die  SP-Fraktion stellt deshalb zum Ergebnis der 1. Lesung folgende Fragen:

  • Welche beschlossenen Gesetzesanpassungen widersprechen übergeordnetem Recht?
  • Wieso widersprechen sie übergeordnetem Recht?
  • Wie müssen die vom Kantonsrat in 1. Lesung beschlossenen Gesetzesanpassungen lauten, damit sie übergeordnetem Recht nicht widersprechen würden?
  • Wie weit sind die Informationen von Prof. für Staats- und Verwaltungsrecht Universität Fribourg, Dr. jur. Peter Hänni und dem Kurzgutachten von Prof. Dr. jur. Arnold Marti, Onnen Schilling, Rechtsanwälte, Schaffhausen, öffentlich und werden dem Kantonsrat zur Verfügung gestellt?

 

Die SP-Fraktion dankt für die Beantwortung der Fragen.

 

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