Amtsenthebung und Teilrichtplan zur Entwicklung des Kantons. Bericht zur Kantonsratssitzung vom 7. Juni 2018

Der Wahlherbst ist auch bereits im Kantonsratssaal spürbar. So erhielt die SVP-Fraktion stillschweigend die Erlaubnis, Filmaufnahmen von ihren Kantonsräte zu machen und die Anzahl der Votanten häufen sich.

Erneut wurde ein neuer Kantonsrat vereidigt. Für den verstorbenen Pirmin Frei sitzt Sepp Grob aus Baar in den CVP Reihen.

Erste ausführliche Diskussionen ergaben sich bei der Teilrevision der Kantonsverfassung sowie des Verantwortlichkeitsgesetztes betreffend Einführung eines Amtsenthebungsverfahrens. Diese Vorlage hat bereits eine längere Geschichte. Im Jahr 2013 wurde eine Motion zu diesem Thema eingereicht. Im Jahr 2015 wurde sie vom Kantonsrat erheblich erklärt und somit erteilte der Kantonsrat der Regierung eine entsprechende Gesetztes resp. Verfassungsänderung vor zu schlagen. Die vorberatende Kommission behandelte diese Vorschläge an der Sitzung im April 2018. Sie entschied 10:5 auf die Vorlage gar nicht einzutreten. Also wurde keine weitere Beratung vorgenommen. Im Kantonsrat wurde nun diskutiert, ob es sinnvoll ist, ebenfalls nicht einzutreten und so die Arbeit (von rund 1000 Stunden) der Verwaltung und des Regierungsrates zu schreddern. Die Vorlage der Regierung ist für mich so nicht sinnvoll und umsetzbar. Sie würde, wenn eine Anwendung nötig würde, viel zu lange dauern. Weiter kann ein politisches Gremium wie der Regierungsrat oder der Kantonsrat nicht entscheiden, ob jemand vom Volk gewählt, abgesetzt werden darf oder nicht. Die jeweiligen Erneuerungswahlen können da eine allfällige Korrektur bewirken und betroffene Person würde nicht mehr gewählt.

Teilrevision des Kantonsratsbeschluss über die Gebühren in Verwaltungs- und Zivilsachen (Verwaltungsgebührentarif)

Im 2011 lehnte die Zuger Stimmberechtigten das neue Gebührengesetz ab. Trotzdem sind viele Bestimmungen im KRB (aus dem Jahr 1974) veraltet und nicht koordiniert. Im kleinen Kanton sollte es möglich sein, dass die Verwaltungen für die gleichen Handlungen die gleichen Gebühren verlangen. Mit der Teilrevision kann dies erreicht werden. Auch wenn die Teilrevision nicht das Gelbe vom Ei ist, braucht es sicher in den nächsten Jahren eine Totalrevision. Dies scheint dem Regierungsrat auch bewusst zu sein.

Ich stimmte für eintreten, was mit 66:5 auch vom Kantonsrat gesehen wurde.

Der Antrag, die Gebühren für Beglaubigungen der Unterschrift für private Personen und Urkundspersonen sowie Mitarbeitenden von CHF 15 auf CHF 20 zu erhöhen wurde bestritten. So ergaben sich zwei Abstimmungen.

  • 4 Abs 1 Ziff. 27 Beglaubigung von Unterschriften von Privaten CHF 20: Ja; 40:25 angenommen.
  • 4 Abs. 1 Ziff. 28 Beglaubigung von Unterschriften von Mitarbeitenden Urkundspersonen auf CHF 20: Ja; 41:25 angenommen.

Weiter wurde noch diskutiert, ob es nötig ist, wenn die Kopierkosten resp. die Kosten für Computerausdrucke im Gesetz aufgeführt sein sollen. Dazu gab es dann aber keinen Antrag.

Zu dieser Teilrevision wird es eine zweite Lesung geben.

Überweisungen parlamentarischer Vorstösse

Motion betreffend bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Betreuungsangeboten im Kanton Zug

Hier wurde der Antrag gestellt, dieses Anliegen nicht zu überweisen. Die Begründung schien mir doch nicht ganz ehrlich zu sein, denn damit würden die Gemeinden zu stark beschnitten und es sei doch keine kantonale Aufgabe, diese Angebote zu «fördern». Ich stimmte für überweisen: 26:43 überwiesen, weil das Quorum von 2/3 nicht erreicht wurde.

Motion betreffend Beseitigung des strukturellen Defizites des Kantons Zug durch eine Anpassung des NFA-Beteiligungsmodells der Gemeinden.

Auch hier wurde der Antrag auf Nichtüberweisung gestellt. Da der Regierungsrat mit den Gemeinden bereits intensiv an der Arbeit zu diesem Thema und zum ganzen Zuger Finanz- und Aufgabenteilung ist, braucht es aus meiner Sicht keine zusätzliche Motion. Deshalb stimmte ich für die Nichtüberweisung: 26:43 wegen dem fehlenden Quorum von 2/3 überwiesen.

Interpellation betreffend Einsatzkoordination von Polizei und Feuerwehren bei Notfällen im Kanton Zug

Interpellation betreffend Paradise Paper: Zug bleibt im Fokus

Interpellation betreffend erneute Aufruhr auf dem Zuger Handelsplatz: Paradise Paper & Bitcoin Skandale

Kantonsratsbeschluss betreffend Anpassung des kantonalen Richtplans 16/3 (Kapitel Grundzüge der räumlichen Entwicklung, Siedlung, Landschaft, Verkehr)

Hier geht es unter anderem um die Festsetzung des kantonalen Wachstums (Bevölkerungszahlen und Arbeitsplätze). Weiter müssen Vorgaben des Bundes umgesetzt werden. Der Regierungsrat schlägt aus drei Szenarien die mittlere Wachstumsvariante vor. Auch wenn im Richtplan eine Variante gewählt wird, heisst dies jedoch noch lange nicht, dass diese auch umgesetzt werden kann. Entscheidend sind die Bautätigkeit, die Verfügung von Wohn- und Werkmöglichkeiten. Die Wirtschaft hat einen viel grösseren Einfluss auf den Wachstumsfaktor. Weitere Faktoren, welche nicht übersehen werden dürfen, sind die Steuerpolitik, die Investitionstätigkeit der Industrie und die Notwendigkeit von spezialisierten Fachpersonen für die Wirtschaft. So ist z.B. die Medienmitteilung, dass der Zementriese Lafarge-Holcim sich in Zug niederlässt nicht wirklich nur eine gute Botschaft. Selbstverständlich sehen dies die bürgerlichen Parteien anders.

Leider hatten die meisten Anträge zur Ökologie, Nachhaltigkeit und Rücksicht auf die Natur in der Kommission keine Chance. Dies kann nicht sein, denn wir als Kantonsrätinnen und Kantonsräte haben auch eine sehr hohe Verantwortung für unsere Nachkommen, nicht nur im ökonomischen Bereich.

So war es in der Sache klar, dass diese Vorlage eine heftige und durch die sommerlichen Temperaturen auch hitzig verlaufende Diskussion auslösen wird. Wir konnten nicht die ganze Vorlage besprechen, an der Sitzung vom 28. Juni wird der Rest beraten.

G 1 Räumliche Leitgedanken zur Zukunft des Kantons Zug

G 1.1. Antrag: … Er fördert den sparsamen Umgang mit Ressourcen und mit der Natur: Ja; 19:46 abgelehnt.

G 1.2. Antrag: Er (Kanton Zug) rechnet mit einem tiefen (anstatt mittleren) Bevölkerungswachstum. Ja; 13:49 abgelehnt.

G 1.3. Antrag ganzer Punkt zu streichen (Der Kanton schafft Handlungsspielräume für innovative verkehrliche und städtebauliche Entwicklungen und reagiert zeitnah auf diese.): Nein; 43:22 nicht gestrichen.

G 2 Bevölkerungsentwicklung

G 2.2. Die prognostizierten Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung sind verbindlich für die Richt- und Nutzungsplanung sowie für die raumwirksamen Tätigkeiten von Bund, Kanton und Gemeinden. Die Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung können durch Verdichtung innerhalt des bestehenden Siedlungsgebiets überschritten werden.

Dazu gab es verschiedene Anträge:

Antrag: letzter Satz streichen: Ja; 39:25 angenommen

Antrag: sollten sich die Grundlagen als zu viel erweisen, so darf ein Bevölkerungswachstum ausschliesslich im Siedlungsgebiet erfolgen: Nein; 48:20 abgelehnt.

Antrag: ganzer Punkt streichen: Nein; 54:13 abgelehnt.

G 2.3. Der Kanton überprüft alle fünf Jahre die Bevölkerungsprognosen gestützt auf die Zahlen des Bundesamts für Statistik.

Antrag: alle 10 Jahre: Nein; 35:23 abgelehnt

G 3.3. Der Kanton überprüft alle fünf Jahre die Beschäftigungsprognosen.

Antrag: alle 10 Jahre: Nein; 37:19

G 4.1. Der Kanton Zug schafft die Rahmenbedingungen, damit die für die Wirtschaft bestimmten Bauzonen gut erreichbar sind. In ausgewählten rechtgültigen Arbeitsgebieten lassen die Gemeinden keine Wohnnutzung zu.

Antrag: …in Arbeitsgebieten können die Gemeinden: Nein; 48:13 abgelehnt.

G 4.2. Der Kanton gewährleistet die sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Versorgung des Kantons mit Energie. Kanton und Gemeinden verwenden Energie haushälterisch und streben energieeffiziente Siedlungen und Verkehrsinfrastrukturen an.

Antrag: ganzer Text streichen: Nein: 34:26 nicht gestrichen.

Antrag: Kanton und Gemeinden setzen sich für eine 2000 Watt-Gesellschaft ein. Sie streben einen umweltschützenden Umgang mit der Energie an. Ja; 13:47 abgelehnt.

G 5.1. Die räumliche Entwicklung findet im bestehenden Siedlungsgebiet statt. Damit nimmt der Bodenflächenverbrauch pro Einwohnerin und Einwohner tendenziell ab.

Antrag: 1. Satz …findet nach Möglichkeit…: Nein; 48:11 abgelehnt

Antrag: 2. Satz ganz streichen: Nein: 35:25 abgelehnt.

G 5.2. Die Verdichtung innerhalt der Bauzonen misst sich an hohen städtebaulichen Anforderungen. Die Qualität der öffentlichen Freiräume und der Siedlungsumgebung ist hoch.

Antrag: Am Schluss… und deren Vernetzung ist von zentraler Bedeutung. Ja; 22:38 abgelehnt

G 5.3.Die Bevölkerung ist bei den Planungen von Verdichtungen anzuhören.

Antrag: … von Verdichtungen einzubeziehen.Ja; 14:48 abgelehnt

G 5.4. Mehr Natur in den Siedlungen steigert die Lebensqualität und minimiert den Erholungsdruck auf die Landwirtschaftszonen.

Antrag: Streichen: Nein; 49:15 abgelehnt.

G 6.3. Die Zuger Landschaften sind durchgängig und Naherholungsgebiete sind in Fussdistanz erreichbar.

Antrag: … nach Möglichkeit in Fussdistanz: Nein; 38:23 abgelehnt.

G 7. Ziele zum Verkehr

G 7.1. Der Kanton plant den Verkehr proaktiv mit einem Mobilitätskonzept. Dieses umfasst alle Verkehrsarten. Es stimmt die Infrastrukturprojekte im kantonalen Richtplan, die Bevölkerungs- und Beschäftigtenentwicklung und die Siedlungspolitik aufeinander ab. Folgende Punkte sind zu untersuchen:

Antrag: Neu: mehr oberirdische Parkplätze zur Förderung des Individualverkehrs: Nein; ich habe den falschen Knopf gedrückt und meine Korrektur kam zu spät.

  1. verkehrslenkende und steuernde Massnahmen zur Glättung der Spitzenstunden;

Antrag streichen: Nein; 44:20 abgelehnt.

  1. Neu: Verzicht auf neue Verkehrsinfrastrukturen, welche grosse Landflächen verbrauchen: Ja; 41:23 angenommen.

Antrag: d streichen: Nein; 28:36 gestrichen.

G 7. Neu: bis zur Festlegung des Mobilitätskonzeptes sind die Flächen für die Mobilität nicht zu erhöhen. Ja; 13:49 abgelehnt.

Kantonsratsbeschluss betreffend Genehmigung der Teilrevision der Geschäftsordnung des Kantonsgerichts

Für die SP ist dieses Geschäft unbestritten und deshalb waren die gehaltenen Voten sehr kurz.

Schlussabstimmung : Ja; 69:0

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