Regierung und Verwaltung 2019
Der Regierungsrat möchte in Zukunft nur noch 5 Mitglieder anstelle der heutigen 7 Personen. Für mich ist dieser Vorschlag nicht sinnvoll. Die Verwaltung und die Politik im Kanton Zug kennt kurze Wege und dies zum Wohl der Bevölkerung und der Wirtschaft. Unsere Regierungsräte sind per Telefon oder auch persönlich gut und einfach erreichbar. Sie haben auch genügend Kapazitäten nebst dem Regierungsamt weitere Aufgaben zu übernehmen. Auch wenn das Eidg. Schwingfest nicht wirklich mein Thema ist, finde ich es gut, dass der Finanzdirektor für dieses Fest der OK-Präsident ist. Weiter ist dieser Vorschlag für uns einfach auch eine Machtdemonstration um die «kleinen» resp. oft auch linken Parteien von der Mitarbeit in den politischen Gremien zu verhindern. In den letzten Jahren wurden solche Veränderungen ja laufend gemacht (Majorzsystem für die Exekutive, Wählbarkeit nur noch in der Wohngemeinde, Wahlsystem des Kantonsrates).
Mit einer Motion wird weiter gefordert, dass das ganze Regierungsratssystem mit einem Präsidialamt (mit der Aufgabe als «Aussenminister») angereichert werden soll. Diesen Vorschlag finde ich für den kleinen Kanton Zug als völlig überflüssig.
Nebst der Reduktion soll auch eine Verwaltungsreform vollzogen werden. Diese Chance ist richtig und muss genutzt werden. Wie weit der Kantonsrat in diese Reform eingreifen soll, ist ebenfalls umstritten.
Eintreten ist unbestritten. Die CVP sei mit einer hauchdünnen Mehrheit gegen den Antrag den RR zu reduzieren. SVP befürchtet mit einer Verwaltungsreform eine Stärkung der Verwaltung und Schwächung von gewählten Politikerinnen und Politiker. Sie wollen klar keine Reduktion des Regierungsrates.
FDP will nur 5 Mitglieder und fordert die CVP auf, bei ihrem Mut zu bleiben. Sie soll nicht auf eine allfällige Abstimmungsschlappe schauen, sondern ihre politische Haltung beibehalten.
Die vorberatende Kommission und die Staatswirtschaftskommission (Stawiko) sind der Meinung, dass das 7-er Modell für den Kanton Zug beibehalten werden soll.
Das Abstimmungsresultat ist dann klar. Mit 46:26 bleibt das bewährte System beibehalten.
Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) – 2. Teil Anpassung aufgrund von parlamentarischen Vorstössen und Erfahrungen aus der Praxis.
In dieser Vorlage werden Fragen wie z.B. ab wann gilt ein Gebäude als Hochhaus, wie gross soll der Abstand von Bauten zum Wald sein oder sollen die Betreiber von Kiesgruben noch weitere Abgaben an die Öffentlichkeit für deren Schadenminderung leisten, besprochen. Neu soll auch festgelegt werden, dass Gemeinden vermehrt preisgünstigen Wohnraum schaffen können.
Eine ausführlichere Diskussion entsteht bei der Frage, ob die Gemeinden höhere Anforderungen an die Energieeffizienz stellen dürfen oder ob die Vorgabe des Kantons als Maximalvariante gelten soll. Wenn die Vorgaben des Kantons für alle Gemeinden gelten, wäre es für die Stadt Zug schwierig, die 2000 Watt-Gesellschaft sinnvoll umzusetzen. Die Kommission für Raumplanung und Umwelt (KRU) argumentiert, dass wenn die Vorgaben des Kantons nur eine Minimalvorgabe ist, sich im Kanton Zug ein Wildwuchs entwickeln würde. Während der ganzen Debatte wechselte der Präsident der KRU mindestens zweimal diese Haltung, bei anderen Punkten sollten die Gemeinden selbständig entscheiden können, wie sie die Vorgaben des Gesetzes umsetzen möchten.
Umstrittene Punkte sind die Definition eines Hochhauses (ab 30 oder 40 Meter) sowie der Abstand zum Wald. Der KR entschied, dass Gebäude ab 30 Metern weiterhin als Hochhäuser gelten. Beim Waldabstand wurde eine neue Regelung eingeführt. So sollen unterirdische Bauten neu nur noch einen Abstand von 10 Metern haben, oberirdische Bauten weiterhin 12 Meter. Bedenklich ist, dass der Kanton Zug bereits jetzt schon die kleinsten Waldabstände aufweist. Im Durchschnitt besteht in der Schweiz ein Waldabstand von 18 Metern. Ich bedaure es, dass erneut aus wirtschaftlichen Überlegungen die Natur zurückgedrängt wird.
Wie soll der preisgünstige Wohnungsbau weiter gefördert werden. Die Regierung möchte dies den Gemeinden und im Rahmen der ordentlichen Bebauungspläne freistellen. Die KRU findet, da brauche es klarere verbindlichere Vorgaben und will dies nur im Rahmen der Mehrausnützung zulassen. Diese Regelung gilt bei Umzonungen sowie Neu- und Aufzonungen von mehr als 5000 m2 Fläche. Die Mehrheit des Rates will die einschränkende Variante, somit werden weitere Hürden beim Bau von preisgünstigen Wohnungen aufgestellt.
Bei der Überweisung von parlamentarischen Vorstössen stellte ich bei der Motion „betreffend Standesinitiative zur Aufhebung des Krankenkassenobligatoriums als Beitrag zur Eindämmung der Kosten- und Prämienexplosion im Gesundheitswesen“ den Antrag, diese nicht zu Überweisen. Die Motionäre behaupteten, dass die Krankenkassen Gewinne abschöpfen würden, weil das Obligatorium bestehen würde. Ich zeigte auf, dass dies sicher nicht der Fall ist, denn die Krankenkassen dürfen aus der Grundversicherung (also KVG) keine Gewinne generieren. Die Grundprämien spiegeln die Gesundheitskosten wider und deshalb macht es keinen Sinn, das Obligatorium aufzuheben, sondern die Gesundheitskosten müssen reduziert werden, dann können auch die Prämien reduziert werden. Aber solange jede Person die Beste medizinische Versorgung im Notfall will und so viele Player daran Geld verdienen, werden die Kosten steigen.
Die Motion von Alois Gössi und mir, betreffend Abschaffung eines alten Zopfes, des Heimatscheins hatte keine Chance. Die Regierung zeigte auf, dass der Bund die entsprechende Gesetzesänderung noch nicht gemacht hat und deshalb der Kanton nicht vorgreifen könne. Leider wurde uns bei der Vorprüfung dies nicht mitgeteilt, sonst hätten wir den Vorstoss gar nicht eingereicht. Da hat für uns die Verwaltung nicht wirklich funktioniert.
So habe ich abgestimmt:
Überweisung von Vorstössen:
Motion betreffend Standesinitiative zur Aufhebung des Krankenkassenobligatoriums als Beitrag zur Eindämmung der Kosten- und Prämienexplosion im Gesundheitswesen. Nicht überweisen: Ja; 45:20 nicht überwiesen.
Projekt «Regierung und Verwaltung 2019» Teilrevision der Verfassung des Kantons Zug sowie des Gesetzes über die Organisation der Staatsverwaltung (Organisationsgesetz) des Kantonsratsbeschlusses betreffend Geschäftsordnung des Regierungsrats.
- 45 Abs. 1 Kantonsverfassung: der Regierungsrat besteht aus 7 oder 5 Mitgliedern: ich bin für 7; 46:26 Die Mehrheit stimmt für 7 Mitgliedern.
Es gibt sonst keine weiteren Anträge, so gibt es auch keine weiteren Abstimmungen zu diesem Geschäft.
Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) – Teil 2: Anpassungen aufgrund von parlamentarischen Vorstössen und Erfahrungen aus der Praxis.
Eintreten: Ja; 51:18
- 3 Abs. 2 bst. d «die besonderen Anforderung an die Energieeffizienz von Bauten und Anlagen von Bebauungsplänen». Antrag RR keine Regelung: Ich bin für Regelung; 65:2 Antrag RR angenommen.
Antrag Gemeinden sollen selber entscheiden dürfen: Ja; 18:50 abgelehnt
- 5 Abs. 1 da will der Regierungsrat die Möglichkeit einer telefonischen Auskunft bei der Baudirektion streichen. Antrag RR: nein; 2:65 abgelehnt.
- 10b Abs. 1 Hochhäuser sind höher als 30 m vs. 40 m: ich bin für 30 Meter; 48:21 bleibt die Definition bei über 30 Metern.
- 12 Abs. 1
Antrag geltendes Recht (nicht aufgeteilt auf ober- und unterirdisch) Abstand bei 12 Metern: ich bin für geltendes Recht; 24:46 abgelehnt
Waldabstand bei unterirdischen Bauten: 12 m oder 10 m: ich bin für 12 m; 18:50 abgelehnt.
- 13b Abs. 1 Bei der Errichtung und beim Betrieb einer Kiesgrube oder einer Abfallanlage kann die Standortgemeinde für erhebliche Nachteile, die durch die Anlage entstehen, eine angemessene Abgabe für weitergehende ökologische Ausgleichsmassnahmen verlangen: Ich bin dafür; 28:39 abgelehnt.
- 15a Abs. 2 und 3 Gemeindlicher Quartiergestaltungsplan. Antrag ganzer Artikel zu streichen: Nein; 19:45 nicht gestrichen.
- 18 Abs. 3 und 4 gemeindlicher Zonenplan. Bei Mischzonen soll bei Neueinzonungen, bei Um- sowie Aufzonungen ein Pflichtanteil an preisgünstigen Wohnungen bestehen: Ja für Pflicht; 14:53 abgelehnt.
Antrag Regierung. Gemeinden können mehr verlangen: Ja; 19:48 abgelehnt.
Antrag ganzer Artikel streichen: Nein; 26:42 abgelehnt.
- 19 Abs. 1 Die Wohnzonen sind für Wohnzwecke, dem Wohnen vergleichbare Zwecke sowie familienergänzende Betreuung bestimmt. Hier wurde der Antrag gestellt, die familienergänzende Betreuung zu streichen: Nein: 18:45 angelehnt.
- 30 Regionalpläne. Antrag der RR und der Kommission diese zu streichen: Nein; 60:6 angenommen.
- 32 Abs. 5 Bebauungspläne: Da will die Kommission Druck auf die Gemeinden machen. Die Regierung will den Gemeinden mehr Freiheiten lassen: Ich stimme für Variante RR; 60:6 gilt die Variante Kommission.
- 32 bis Abs. 2 neu bst. c: Antrag: Es soll ein Mindestanteil von 20% preisgünstigem Wohnungsbau enthalten, damit ein Bebauungsplan genehmigt werden kann: Ja; 58:7 abgelehnt.
- 32ter Abs. 1 bst. b: Antrag ergänzen mit «wesentlich»: Ja; 54:3 angenommen.
- 45 Abs. 1 Baugesuche im Amtsblatt publizieren 1x oder 2x: für 2-mal; 9:55 für 2-mal.
Motion betreffend Warnung vor Radaranlagen im Strassenverkehr. Antrag auf nicht erheblich erklären: Ja, nicht erheblich erklären; 40:25 nicht erheblich erklärt.
Eventualantrag: Teilerheblich erklären: Nein; 28:37 abgelehnt.
Motion betreffend Abschaffung eines alten Zopfes: des Heimatscheins. Antrag auf Teilerheblich erklären: Ja; 8:49 abgelehnt.