Raumplanung, Geschäftsbericht Gebäudeversicherung und Denkmalschutz. Bericht zur Kantonsratssitzung vom 28. Sept. 2017

Erneut traf sich der Kantonsrat für eine Halbtagessitzung. Der Nachmittag war für den traditionellen Kantonsratsausflug reserviert. Dieser Ausflug führt jeweils in die Wohngemeinde des Präsidenten, also dieses Jahr nach Risch. Holzhäusern als Weiler von Risch war das Ziel und dort wurden wir auf dem Golfplatz verpflegt und erhielten eine Kurzeinführung in den Sport aber auch in die Bemühungen, welche ökologischen Anstrengungen gemacht werden, damit das «Green» nicht als Sondermüll der Natur behandelt werden muss. So wurde uns dargelegt, dass die Greens neu aus resistenten und mit wenig Wasser auskommenden Gräsern bepflanzt wurden. Dadurch müsste jedoch ein höherer Aufwand bei der Handarbeit gerechnet, dafür fast keine chemischen Mittel wie Pestizide oder Dünger verwendet werden. Die vielfältigen einheimischen Hecken würden für eine gute Biodiversität sorgen. Die Golfplatzverantwortlichen versichern uns, dass sie einen regen Austausch mit den Zuger Umweltverbänden pflegen würden (was mir Barbara Gysel, Präsidentin WWF Zug bestätigt).
Zurück in den Kantonsratssaal, denn am Morgen hatten wir noch einige Entscheidungen zu treffen.
Erste Diskussionen ergaben sich bereits bei den Überweisungen von Vorstössen. Bei zwei Motionen und einem Postulat wurde der Antrag auf Nichtüberweisung gestellt. Dazu braucht es jeweils eine 2/3 Mehrheit. Die Motion betreffend Reduktion der Denkmalpflege auf das Minimum, das Verbot von Unterschutzstellungen gegen den Willen des Eigentümers und der teilweisen Aufhebung des Denkmalschutzes wurde nach einer ausführlichen Debatte mit 37 Neinstimmen zu 33 Jastimmen dem Regierungsrat zu Bericht und Antrag überwiesen. Ich stimmte nein, denn die Gesetzesanpassung mit den ähnlichen Forderungen ist zurzeit am Laufen.
Die zweite Motion und das Postulat fordert eine Änderung betreffend Bushaltestellen. Hier sollen die Bushaltestellen in Zukunft nicht mehr in den Strassen sondern alle neben der Strasse versehen werden. Auch hier war ich dagegen, denn über dieses Thema hatten wir im Kantonsrat im Rahmen von Strassensanierungen schon mehrmals diskutiert.
Die Nachfolgewahl ins Kantonsgericht erfolgte in stiller Wahl und der Kantonsrat bestätigte diese ebenfalls ohne Gegenantrag.
Die Jahresrechnung der Gebäudeversicherung des Kantons Zug (GVZG) wurde im Juni 2017 durch den Kantonsrat nicht genehmigt. Dies führte dazu, dass die Regierung die kritisierten Punkte in einem Bericht darlegen musste. Die Mängel, welche berechtigterweise kritisiert wurden, konnten in der Zwischenzeit behoben oder sinnvoll geregelt werden. So wurden Finanzanlagen nicht nach den Vorschriften getätigt, das Personal- und Spesenreglement des Kantons nicht eingehalten und der Regierungsrat Empfehlungen der Finanzkontrolle nicht umgesetzt. Der zusätzliche Bericht wurde von allen Fraktionen verdankt und die Richtigstellungen und Korrekturen wohlwollend aufgenommen. Ab Januar 2018 wird sich in Zukunft ein Verwaltungsrat mit diesen Themen zu beschäftigen haben, diese Gesetzesänderung wurde vom Kantonsrat schon vor einiger Zeit beschlossen.
Die Eintretensdebatte zur Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (Teil 1), Umsetzung von Bundesrecht zeigte deutlich auf, dass auch hier politischer Zündstoff vorhanden ist. Für die ganz Bürgerlichen geht der Vorschlag der Regierung und der Kommission für Raumplanung und Umwelt viel zu weit, für uns werden fundamentale Bereiche ungenügend bis gar nicht abgedeckt. Mit der eidg. Volksabstimmung zur Raumplanung und Zweitwohnung, welche von der Zuger Bevölkerung mit über 70% angenommen wurde, soll auch eine Abschöpfung von Umzonungsgewinnen gemacht werden. Das heisst konkret, wenn jemand Land hat, welches in die Bauzone umgezont wird, wird das Land wertvoller. Das Gleiche geschieht, wenn z.B. das Land eines Einfamilienhauses (W1) in eine Arealüberbauung (W3 oder Kernzone) umgezont wird. Dieser Mehrwert muss gemäss Bundesrecht zum Minimum mit 20% Abgabe abgeschöpft werden. Die Kommission formulierte zusätzliche Hürden, so dass im Kanton Zug gar keine Abschöpfung mehr entstehen würde. Aus unserer Sicht würden erneut die Gewinne privatisiert die anfallenden Kosten der Gemeinschaft aufgebürdet. Der Stadtrat Zug wehrte sich mit einem Brief und Unterlagen an die Kantonsräte, was einige Kantonsrätinnen und Kantonsräte als Unangebracht bezeichneten. Da die Vorlage jedoch von der Kommission so stark abgeändert wurde (verglichen mit dem Antrag der Regierung), ist für mich die Intervention der Stadt Zug mehr als gerechtfertigt. Bevor die Detailberatung begann wurde ein Ordnungsantrag gestellt, dass die Debatte auf die nächste Sitzung verschoben wird, da dem Rat nur knapp ¾ Stunden zur Verfügung gestanden wäre.
Dafür konnte noch der Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Instandsetzung und Erweiterung des Ausbildungszentrums Schönau in Cham behandelt werden. Als Präsident der Hochbaukommission zeigte ich die Notwendigkeit dieser Sanierung auf. Gleichzeitig erklärte ich auch, dass die Kommission die nötigen und sinnvollen Einsparungen bereits beschlossen hatte. Die Staatswirtschaftskommission lobte dies in ihrem Bericht ebenfalls. Trotzdem beantragten sie, dass der Budgetposten «Kunst am Bau» (CHF 50’000) gestrichen werden soll. Da der Kantonsrat vor ca. 1 ½ Jahren dazu einen Entscheid gefällt hatte, konnte ich die Kantonsrätinnen und Kantonsräte davon überzeugen, dass auch in der Schönau «Kunst am Bau» richtig ist.

So stimmte ich ab:

Motion betreffend Reduktion der Denkmalpflege auf das Minimum, das Verbot von Unterschutzstellungen gegen den Willen des Eigentümers und der teilweisen Aufhebung des Denkmalschutzes:

  • Nicht überweisen: Ja; 37:33 wird die Motion überwiesen, da es 2/3 Mehrheit braucht für nicht Überweisung.

Motion betreffend Anpassung der kantonalen Gesetzgebung in Bezug auf Bushaltestellen:

  • Nicht überweisen: Ja; 24:44 überwiesen.

Postulat betreffend Bushaltestellen:

  • Nicht überweisen: Ja; 14:54 überwiesen.

Nachträgliche Genehmigung der Jahresrechnung 2016 der Gebäudeversicherung des Kantons Zug:

  • Ja; 64:12.

Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) Teil 1: Umsetzung von Bundesrecht:

  • Antrag auf Nicht eintreten: Nein; 43:28 abgelehnt
  • Antrag auf Rückweisung an Regierung und Kommission: Ja; 35:34 (wurde nicht zurückgewiesen, da es dazu eine 2/3 Mehrheit braucht).
  • Ordnungsantrag Verschiebung der Detailberatung auf nächste Sitzung: Ja; 42:28 angenommen.

Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Instandsetzung und Erweiterung des Ausbildungszentrums Schönau in Cham:

  • Antrag Lift von UG-1. OG anstatt EG-1.OG (Kosten zusätzliche CHF 31’000); Ja; 23:43 abgelehnt.
  • Antrag Kreditbetrag «Kunst am Bau von CHF 50’000) streichen: Nein; 39:28 angelehnt.

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