Zuger Notizen. Bericht zur Kantonsratssitzung vom 30. März und 4. Mai 2017

Mit
der Sanierung und Ausbau der Kantonsstrasse beim Abschnitt Margel-Talacher wird es neu bergwärts einen Radstreifen geben, so wird eine weitere Lücke bei den Velowegen im Kanton Zug geschlossen. Die bestehende Strasse weist verschiedene Mängel aus: Es gibt eine zu geringe Sichtweite und Unstetigkeiten in der Linienführung (z.B. bei der Kurse Moosbach). Dies zeigt sich auch mit den regelmässigen Unfällen. Mit der Inbetriebnahme der „Tangente Zug/Baar“ wird der Verkehr gemäss Hochrechnungen um 50 % steigen: von 8‘100 Fahrzeugen auf 12‘800 Fahrzeugen. Auch der vorhandene Strassenbelag genügt in Bezug auf den Zustand als auch auf die Schichtdecke den zukünftigen Verkehrsbelastungen nicht mehr. Ich stimmte hier dem Baukredit zu. Sehr unschön finde ich, dass die Gemeinde Baar im Zuge der Sanierung die 2 Bushaltestellen „Neuguet“ und „im Moos“ aufhebt. Sie macht es nicht aus finanziellen Gründen, sondern wegen der Anzahl der Einsteiger bei diesen 2 Haltestellen. Diese Zahlen sind sehr tief, dies bezweifle ich in keiner Art und Weise. Aber trotzdem bin ich gegen eine Aufhebung: die nächsten Haltestellen sind einfach viel zu weit weg. Inskünftige Benützer von diesen 2 Haltestellen müssen nun halt ziemlich weit zur nächsten Haltestellen laufen, ob dies gemacht bezweifle ich doch sehr. Wenn schon Haltestellen aufgehoben werden sollen bei der Linie 34 (Baar-Talacher), wäre z.B. das EW Baar sehr viel sinnvoller: die jeweils nächste Haltestelle auf beide Seiten ist nicht mehr als 200 m entfernt.

Teil-
revidiert haben wir das Finanzhaushaltsgesetz (FHG). Das FHG ist ein grundlegendes Gesetz, das für den Kanton Zug, die Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden gilt. Es legt die Basis für die  Haushaltsführung nach den  Grundsätzen der Gesetzmässigkeit, der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit. Eingeführt wurde eine Schuldenbremse: sie soll ermöglichen, dass bei einer Gemeinde oder dem Kanton bei sehr schlechten finanziellen Verhältnissen nicht noch weitere Investitionen getätigt werden können.
Inskünftig muss, wenn der Nettoverschuldungsquotient mehr als 150 % beträgt (es braucht 1.5 Jahre (150 %), um die Nettoschulden durch die Steuererträge abzutragen), der Selbstfinanzierungsgrad mindestens 80 % betragen (= welcher Anteil der Nettoinvestitionen durch die im gleichen Jahr erwirtschafteten liquiden Mittel finanziert werden kann) ansonsten sind keine Investitionen möglich.
Die Erfolgsrechnung muss inskünftig über 8 Jahre (3 Jahre in der Vergangenheit, das aktuelle Jahr, das kommende Budgetjahr sowie die folgenden 3 Jahre aus dem Finanzplan) ausgeglichen sein und nicht mehr wie heute über 5 Jahre. Die neue Regel wird inskünftig verpflichtend sein, nicht mehr entschärft wie heute mit dem Zusatz „in der Regel“, an das sich sehr viele Gemeinden und der Kanton nicht halten. Diese neue Regel ermöglicht, dass in Durchschnitt die Erfolgsrechnungen über 8 Jahre ausgeglichen sind, es nicht über längere Zeit möglich ist, mit grösseren Defiziten oder Überschüssen abzuschliessen. Tendenziell bedeutet dies, dass auf Ebene des Kantons Steuerfusserhöhungen unumgänglich sein werden, auf Ebene von gewissen Einwohnergemeinden, wie beispielsweise Baar, so es zu Steuerfussreduktionen kommen könnte. Der Regierungsrat hat hier noch gerade die „Kurve gekriegt“, in dem er im allerletzten Moment eine Übergangesfrist von 3 Jahren, die der Kantonsrat auch gewährte, beantragte: ohne diese 3 Jahre hätte er ab dem nächsten Jahr 150 Mio. Fr. Überschuss budgetiert werden müssen.
Beantragt hatte der Regierungsrat, dass inskünftig linear und nicht mehr degressiv abgeschrieben wird. Bei der degressiven Abschreibungsmethode wird vor allem nach einer Investition ganz am Anfang massiv abgeschrieben ist. Nach ein paar Jahren Nutzungsdauer sind die Investitionen bereits zum grössten Teil abgeschrieben. Die Generation, die die Investition beschliesst, bezahlt hier auch den grössten Teil der Investititionen, auch wenn die Lebensdauer einer solchen Investition massiv länger ist.
Bei der linearen Abschreibungsmethode wird über die ganze definierte Lebensdauer für die Abschreibungen jedes Jahr gleichviel abgeschrieben. Der „True und Fair Value“ einer Investition, die in der Bilanz abgebildet wird, entspricht viel eher dem effektiven Wert einer Investition als bei der degressiven Abschreibung.
Schlussendlich entschied sich der Kantonsrat für mich überraschend im Verhältnis 2:1 für die Beibehaltung der degressiven Abschreibungsmethode. Insbesondere die SVP überraschte: in ihren Voten plädierte sie klar für einen Wechsel zur linearen Abschreibungsmethode, schlussendlich entschieden sich aber die wenigsten SVP-Kantonsräte für die lineare Abschreibungsmethode (dank der neuen Abstimmungsanlage sind nun solche Sachen nun schnell ersichtlich!).

Das Spezielle
Finanzdirektor H. Tännler zur Eintretensdebatte zum Finanzhaushaltsgesetz: «Es ist schon alles gesagt worden, aber ich sage jetzt noch was fürs Protokoll».
Kantonsrat P. Frei: „Da ich nicht annehme, dass sie alles lesen, was ich schreibe, lese ich es Ihnen vor“.
Obergerichtspräsident F. Ulrich zur Debatte Beseitigung der institutionellen Mängel bei der Staatsanwaltschaft: «Kurt Balmer hat zu Beginn seines Votums gesagt, seine Äusserungen seien vielleicht ein wenig theoretisch. Dem ist beizupflichten, seine Beispiele waren sehr theoretisch».
Kantonsrat H. Schmid über Kantonsrat A. Lustenberger zu einer Motion zur Erhöhung der Steuern: «Mir scheint hier Andreas Lustenberger ziemlich beratungsresistent zu sein.

Mein Abstimmverhalten

vom 30. März 2017:

  • Motion der Fraktion der Alternative – die Grünen und der SP-Fraktion betreffend eine nachhaltige und solidarische Steuerpolitik
    • für eine Ueberweisung (mit 57:16 Stimmen nicht überwiesen)
  • Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredites für das
    Projekt Sanierung und Ausbau der Kantonsstrasse L, Abschnitt Margel-
    Talacher einschliesslich eines Radstreifens bergwärts, Gemeinde Baar

    • für Eintreten (mit 56:18 auf das Geschäfts eingetreten)
    • Objektkredit von 5.5 oder 5.8 Mio. Fr: für 5.8 Mio. Fr. (mit 52:20
      Stimmen für 5.8 Mio. Fr.)
    • Schlussabstimmung: Ja (mit 56:18 Stimmen in der
      Schlussabstimmung zugestimmt)
  • Motion von Kurt Balmer, Heini Schmid, Manuel Brandenberg, Thomas
    Lötscher und Anastas Odermatt betreffend Beseitigung der
    institutionellen Mängel bei der Staatsanwaltschaft

    • Teilerheblicherklärung: Nein (mit 37:36 nicht teilerheblich erklärt)

vom 4. Mai

  • Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald (EG
    Waldgesetz): Schlussabstimmung: Ja (mit 47:20 in der Schlussabstimmung
    angenommen
  • Änderung des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden (Finanzhaushaltsgesetz, FHG)
    • § 1, Absatz 2a: administrative Ausnahmen: für die Gewährung von
      administrativen Ausnahmen (mit 44:26 Stimmen gegen die
      Gewährung von administrativen Ausnahmen)
    • § 2, Absatz 2b: Nettoverschuldungsquotient von 150 oder 200 %: für
      150 % (mit 61:8 Stimmen für 150 %)
    • § 14, Absatz 2: lineare oder degressive Abschreibung: für die
      degressive Abschreibung (mit 46:24 Stimmen für die degressive
      Abschreibung)
    • § 26, Absatz 1a: mit oder ohne „oder“: ohne oder (mit 63:6 Stimmen ohne „oder“)
    • § D26, Absatz 2 b und c oder nur 2b: für nur einen 2b (mit 68:2 Stimmen ohne 2c)
    • § 26, Absatz 2d: Höhe Kompetenz bei Bürgschaften, Garantien und Darlehen: 1 oder 5 Mio. Fr: für 1 Mio. Fr. (für 57:13 Stimmen für 1 Mio. Fr.)
    • § 26, Absatz 3: die Finanzkontrolle ist administrativ der Finanzdirektion oder dem Kantonsrat zugeordnet: für die Finanzdirektion (mit 46:22 Stimmen für die Finanzdirektion)
  • Motion von diversen Kantonsräten betreffend Abschaffung der Automatismen bei der Beförderung der gemeindlichen Lehrpersonen
    • Erheblicherklärung: Nein (mit 41:23 Stimmen nicht erheblich erklärt)

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed