Vielen Zugewanderten ist die Bedeutung von Sprache bewusst. Einheimische kennenlernen, Freundschaften schliessen, Missverständnisse klären, aber auch eine Wohnung erhalten oder Arbeit finden. Wer die Sprache nicht kennt, stösst an Grenzen. Man kann die Fragen des Arztes nicht beantworten oder am Elternabend nicht mitreden.
Sprache ist der Schlüssel zur Teilhabe, zur sozialen und beruflichen Integration, zur Bewältigung von Herausforderungen im Alltag und zu Chancen in der Zukunft. Das gilt insbesondere für all jene, die keine privilegierten Zugänge zum Arbeitsmarkt und der Gesellschaft haben.
Wer nicht automatisch Anrecht auf die Niederlassung hat erfährt nach dem Zuger Modell eine Beschleunigung: Es ermöglicht Zuziehenden aus Nicht-EU/EFTA-Staaten eine vorzeitige Niederlassung (Ausweis C, nicht B) schon nach fünf statt nach erst nach zehn Jahren (Art. 34 Abs. 4 AuG), sofern sie die deutsche Sprache auf verlangtem Niveau beherrschen. Es geht darum, Entfaltungschancen im beruflichen sowie im privaten Lebensbereich durch Sprache früh, aber nachhaltig zu fördern. Sprache verbindet alle und bringt Erfolg(sstories) hervor: Ein Kollege in den 20ern aus Afghanistan hat erst im Zuger Brückenangebot schreiben und rechnen gelernt. Dies so erfolgreich, dass er jetzt eine Bäckerlehre im Kanton Zug absolviert. Sprache bringt einen also weiter.
Seit drei Jahren gilt das Gesetz im Kanton Zug, das überparteilich gefordert wurde und für die Mehrheit erfolgreich ist, wie die Regierung schreibt. Wäre es nach der Zuger Regierung gegangen, hätten wenige Superreiche allerdings eine Ausnahme erhalten, die sie vom Spracherwerb als Voraussetzung für die unbefristete Niederlassungsbewilligung befreit hätte. Das Parlament kippte in der ersten Lesung am Schluss grad das ganze Zuger Modell. Das hiesse: im Kanton Zug müsste man nicht mehr Deutsch sprechen, wenn man die Niederlassungsbewilligung beantragt. Es bleibt zu hoffen, dass der Kantonsrat in der zweiten Lesung die regierungsrätliche Sonderregelung für Superreiche ablehnt, aber ansonsten am bewährten bisherigen Zuger System festhält.
Rupan Sivaganesan
Kantonsrat SP
- Petition gegen die Käuflichkeit der Niederlassungsbewilligung – jetzt unterschreiben!
- Änderung des ‘Ausländergesetzes’ (EG AuG; BGS 122.5) betreffend Nachweis von Deutschkenntnissen für den Erhalt der Niederlassungsbewilligung. Kanton Zug
- Pleite für die Demokratie. Medieninfo der SP Kanton Zug, 25. Februar 2016
- Die Sprache als einer der Schlüssel zur Integration. Zuger Woche, 4. Mai 2016 (pdf)