Weiter
ging es heute mit den Beratungen zu den Gesetzesanpassungen für das Entlastungsprogramm 2015-2018. Ideologisch waren die Diskussionen um den Eigen- resp. Fremdbetreuungsabzug bei den Kindern. Die Mehrheit war dafür, dass die Eigenbetreuung der Kinder, auch wenn sie keine direkten Kosten verursachen, weiterhin bei den Steuern abgezogen werden kann, was steuertechnisch nicht korrekt ist. Schlussendlich wurde sowohl der Eigen- wie auch Fremdbetreuungsabzug von heute Fr. 6‘000. — auf Fr. 3‘000. — gekürzt.
Teilweise emotionell ging es bei der Schliessung der Polizeidienststellen von Hünenberg, Steinhausen und Menzingen (ab der Schliessung vom Bundesasylzentrum im Gubel) zu und her. Mit der Schliessung der Posten in Hünenberg und Steinhausen verlieren leider 2 beinahe 10‘000 Einwohner grosse Gemeinden einfach ihren Polizeiposten wegen der Einsparung von rund Fr. 200‘000. — pro Jahr. Diese Gemeinden werden auch inskünftig durch die Polizei versorgt, aber einfach von Rotkreuz, Steinhausen oder von Unterägeri aus. Ich gehe davon aus, dass die Zuger Polizei sich wirklich bemühen wird, auch diese 3 Gemeinden so gut wie möglich gemäss dem heutigen Standard zu versorgen. Objektiv ist das Sicherheitsempfinden auch für diese 3 Gemeinden sicher weiterhin gut, aber subjektiv wird es wahrscheinlich in diesen 3 Gemeinden teilweise anderes empfunden werden.
Im Weiteren beschloss der Kantonsrat unter anderem folgende Entlastungen resp. Mehreinnahmen:
- Die Polizei kann einen Teil ihrer Kosten verrechnen bei Unfällen etc., wenn ihr Aufwand mehr als 2 Stunden beträgt
- Und ebenso, wenn es um die „Betreuung“ von offensichtlich betrunkenen Personen geht.
- Einführung einer Schiffssteuer im Kanton Zug: als einziger Kanton neben Graubünden haben wir noch keine. Jedoch mit reduzierten Ansätzen gegenüber dem Antrag vom Regierungsrat
- Der Kostendeckungsgrad bei der Aegeri- und Zugerseeschifffahrt muss von 60 % auf 70 % erhöht werden. Dies wird wahrscheinlich nicht ohne eine Ausdünnung des Fahrplans und oder Fahrpreiserhöhungen gehen.
- Der Pendlerabzug bei der Steuern wird neu auf Fr. 6‘000.— begrenzt, ein bisschen mehr als die effektiven Kosten für ein 1. Klass GA
- Diverse Gebührenansätze werden für die besondere Inanspruchnahme von öffentlichen Gewässern erhöht
Weiter geht es mit dem Entlastungsprogramm 2015-2018 an einer sehr kurzfristig einberufenen Kantonsratssitzung am 3. Mai 2016, der ersten Kantonsratssitzung seit Menschengedenken, die nicht an einem Donnerstag stattfindet.
Das Spezielle
Kantonsrat M. Riboni: „Wir machen wieder einmal „Reichen-Bashing von Links“ zum Antrag vom Regierungsrat, den Pendlerabzug auf Fr. 6‘000. —zu begrenzen.
Kantonsrat K. Nussbaumer: „Heute gehen wir noch in den Rosenberg essen“ zum Eigenbetreuungsabzug. Der Rosenberg in Zug ist schon vor Jahren geschlossen worden.
Kantonsrat H. Schmid: „Wir müssen alle sparen, wir müssen alle Kröten essen“.
Kantonsratspräsident M. Schmid: „Bevor wir zum Krötenschlucken gehen, machen wir noch eine Abstimmung zum Namensaufruf bei der Fremdbetreuung“.
Kantonsrätin C. Stocker: „es war ziemlich einstimmig am Schluss“
Mein heutiges Abstimmverhalten:
- Überweisungen
- Motion von J. Spiess-Hegglin betreffend Publikation der Gemeindeerlasse: für eine Überweisung (Motion mit 49:14Stimmen nicht überwiesen)
- Entlastungsprogramm 2015-2018, Paket 2: Rahmenbeschluss für Gesetzesänderungen
- Polizeiorganisationsgesetz
- § 18 a Abs. 1
- erste Abstimmung
- Antrag Regierungsrat/Stawiko: 32 Stimmen
- Antrag vorberatende Kommission: JA 23 Stimmen
- SP-Antrag (Zentralisierung):; 15 Stimmen
- zweite Abstimmung
- Antrag vorberatende Kommission: JA 49 Stimmen
- SP-Antrag: 19 Stimmen
- dritte Abstimmung
- Antrag Regierungsrat/Stawiko: 43 Stimmen
- Antrag vorberatende Kommission: Ja 27 Stimmen
- vierte Abstimmung
- Antrag Regierungsrat/Stawiko: 38 Stimmen
- geltendes Recht: Ja 28 Stimmen
- fünfte Abstimmung
- Die Polizei ist in jeder Einwohnergemeinde mit mindestens 1 Polizeidienststelle mit 24 h Betrieb vertreten: Nein (mit 54:9 Stimmen abgelehnt)
- sechste Abstimmung
- Die Polizei ist in jeder Einwohnergemeinde mit mindestens 1 Polizeidienststelle vertreten: Nein (mit 53:12 Stimmen abgelehnt)
- siebte Abstimmung
- Die Polizei ist in allen Einwohnergemeinden mit namentlich bezeichneten Polizisten vertreten: Nein (Stichentscheid Kantonsratspräsident Nein, da die Abstimmung mit 32:32 Stimmen endete)
- § 18 a Abs. 2
- mit dem Einverständnis mit den Gemeinderäten der betroffenen Gemeinden: Ja (mit 43:22 Stimmen angenommen)
- bereinigte Fassung § 18 a Abs. 1 gegenüber geltendem Recht: für die bereinigte Fassung (mit 63:3 Stimmen für die bereinigte Fassung)
- Streichung § 18 a Abs. 2: Ja (Streichung mit 38:22 Stimmen abgelehnt)
- § 25 Abs. 3
- Streichung von Buchstabe g: Nein (Streichung mit 44:27 Stimmen abgelehnt)
- Streichung von Buchstabe h: Nein (Streichung mit 48:22 Stimmen abgelehnt)
- Streichung von Buchstabe i: Nein (Streichung mit 39:32 Stimmen abgelehnt)
- § 26 b Abs. 1
- Asylzentrum Gubel vs. Bundesasylzentrum Gubel: für ein Asylzentrum Gubel (mit 37:34 Stimmen für ein Bundesasylzentrum Gubel)
- Streichen: Nein (Streichung mit 40:29 Stimmen abgelehnt)
- Gesetz über den direkten Finanzausgleich
- Der Kanton beteiligt sich in den Jahren 2015 bis 2018 oder in den Jahren 2015 bis 2020: für 2020 (mit 58:6 Stimmen bis 2020)
- Steuergesetz
- § 25 Abs. 1 zum Pendlerabzug
- Pendlerabzug Fr. 3‘000.— oder Fr. 6‘000.–: für Fr. 3‘000.—(mit 55:18 Stimmen für Fr. 6‘000.–)
- Antrag auf Namensabstimmung: Nein (Quorum mit 22 Stimmen erreicht)
- Pendlerabzug auf Fr. 6‘000.— begrenzen resp. unbegrenzt: für Fr. 6‘000.– (Begrenzung auf Fr. 6‘000 mit 55:18 Stimmen angenommen)
- § 30 zu Fremdbetreuungsabzug
- Antrag auf Namensaufruf: Nein (Quorum mit 14 Stimmen nicht erreicht)
- Fremdbetreuungsabzug Fr. 6‘000.— vs. Fr. 3‘000.–: für Fr. 6‘000.—(mit 36:29 Stimmen für Fr. 6‘000.–)
- § 33 zu Eigenbetreuungsabzug
- Antrag auf Namensaufruf: Nein (Quorum mit 22 Stimmen erreicht
- Eigenbetreuungsabzug Fr. 6‘000.—oder Fr. 3‘000.–: für Fr. 3‘000.— (für Fr. 3‘000.—mit 38:31 Stimmen)
- Antrag M. Brandenberg: Nein (Antrag mit 52:14 Stimmen abgelehnt)
- Eigenbetreuungsabzug Fr. 3‘000.—oder kein Eigenbetreuungsabzug: für keinen Eigenbetreuungsabzug: für Fr. 0.00 (Eigenbetreuungsabzug Fr. 3‘000.—mit 46:19 Stimmen angenommen)
- § 30 Fremdbetreuungsabzug
- Rückkommensantrag zu § 30 Fremdbetreuungsabzug: Ja (mit 52:13 Stimmen
- Fr. 6‘000.—vs. Fr. 3‘000.–: für Fr. 6‘000.—(mit 11:52 Stimmen für Fr. 3‘000.—Fremdbetreuungsabzug)
- § 25 Abs. 1 zum Pendlerabzug
- Verwaltungsgebührentarif
- Streichen von § 4a: Nein (mit 22:34 Stimmen Streichung
abgelehnt)
- Streichen von § 4a: Nein (mit 22:34 Stimmen Streichung
- Kantonsratsbeschluss betreffend Landerwerb für kantonale Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone
- Der Kanton zahlt beim Landerwerb nach § 1 Abs. 1 Fr. 80.—oder Fr. 20.—pro Quadratmeter: für Fr. 20.—(mit 20:39 Stimmen für Fr. 80.–)
- Dieser Betrag kann um maximal 10 % erhöht bzw. 10 % reduziert werden etc.: Ja (mit 50:14 Stimmen angenommen)
- Der Kantonsrat kann den Preis mit einfach Beschluss neu festlegen: Ja (mit 58:1 Stimmen angenommen)
- Gesetz über die Gebühren für besondere Inanspruchnahmen von öffentlichen Gewässern (Gewässergebührentarif)
- § 1 Abs. 1
- c Grundwassernutzung
- für Tarife gemäss Antrag Regierungsrat: Ja (mit 48:11
Stimmen angenommen
- für Tarife gemäss Antrag Regierungsrat: Ja (mit 48:11
- d Wasserbezug aus oberirdischen öffentlichen Gewässern
- für Tarife gemäss Antrag Regierungsrat: Ja (mit 48:16
Stimmen angenommen)
- für Tarife gemäss Antrag Regierungsrat: Ja (mit 48:16
- e weitere erhebliche Inanspruchnahme öffentlicher Gewässer
- für Tarife gemäss Antrag Regierungsrat: Ja (mit 49:13
Stimmen angenommen)
- für Tarife gemäss Antrag Regierungsrat: Ja (mit 49:13
- f Ableitung von Trink- und Brauchwasser über die
Kantonsgrenze- für Tarif gemäss Antrag Regierungsrat: Ja (mit 45:11 Stimmen angenommen)
- Gesetz über die Steuern im Strassenverkehr
- § 1a Abs. 1
- Private Fahrzeughaltende oder Fahrzeughaltende: für das Zweite (Fahrzeughaltende mit 58:8 Stimmen angenommen
- Streichen von 1a: Nein (Streichung mit 62:6 Stimmen abgelehnt)
- § 1a Abs. 1
- Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt
- § 13 d Steuertarif
- Der Zuschlag je volle oder angebrochene 1-kWMotorleistung
beträgt 3 oder 6 Franken: für 6 Franken (mit 36:32 Stimmen
für 3 Franken) - Einführung einer Schiffsteuer: Ja (mit 50:11 Stimmen zugestimmt)
- Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge des Kantons und der Gemeinden an die eidgenössisch konzessionierte Schifffahrt auf den Zuger Seen Kostendeckungsgrad
- erste Abstimmung
- 60 %: Ja (16 Stimmen)
- 80 %: 18 Stimmen
- 70 %: 28 Stimmen
- 65 %: 4 Stimmen
- zweite Abstimmung:
- 60 %: Ja (14 Stimmen)
- 65 %: 47 Stimmen
- dritte Abstimmung
- 80 %: 19 Stimmen
- 70 %: 28 Stimmen
- 65 %: Ja (18 Stimmen)
- vierte Abstimmung
- 80 %: 29 Stimmen
- 65 %: Ja (36 Stimmen)
- fünfte Abstimmung
- 70 %: 42
- 65 %: Ja (20 Stimmen)
- erste Abstimmung
- Polizeiorganisationsgesetz