Medienmitteilung und Fraktionsbericht der SP Kanton Zug im Hinblick auf die Kantonsratssitzung vom Donnerstag, 31. März 2016:
Entlastungsprogramm 2015 – 2018: Paket 2, Rahmenbeschluss Gesetzesänderung
Die SP Kanton Zug lehnt das vorliegende Paket 2 ab, weil es unausgeglichen ist. Mit Sparmassnahmen bei Bildung, bei Behinderten, Kultur, Sozialem, Gesundheit, Umwelt, usw. wird die grosse Mehrheit der Bevölkerung zur Kasse gebeten. Die SozialdemokratInnen erwägen mit Gleichgesinnten das Referendum, denn was Regierung und Staatswirtschaftskommission schönfärberisch «Entlastungspotenziale» nennen, ist in Tat und Wahrheit in weiten Teilen ein rigoroses Sparpaket auf Kosten der Allgemeinheit.
Das Sparpaket ist nichts anderes als das Resultat der Finanzpolitik der letzten Jahre: die bürgerliche Regierung und die bürgerliche Mehrheit des Kantonsrates senkten die Steuern mehrmals unnötig, ein Fakt, der bei den jetzigen Sparübungen unterzugehen droht: Nach der Totalrevision 2001 gab es seit dem Jahr 2007 vier Steuergesetzrevisionen, von denen der Mittelstand wenig, die Vermögenden und Unternehmen hingegen sehr stark profitiert haben. Die Mindereinnahmen sind enorm: Der Kanton Zug hat durch die verschiedenen Steuergesetzrevisionen seit 2001 steuerliche Mindererträge in der Höhe von 1 Milliarde und 55 Millionen, wie der Regierungsrat in der Antwort auf unsere SP-Interpellation ausweist.
Die seit Herbst 2014 von der SP formulierten Zielsetzungen für einen ausgeglichenen Finanzhaushalt haben nach wie vor Gültigkeit:
- Steigerung der Einnahmen, u.a. auch mit einer Erhöhung des Steuerfusses oder mit dem Aufheben von durchgeführten Steuerreduktionen
- Reduktion bei den geplanten Investitionen, die mittelfristig dann weniger Abschreibungen nach der Investition ergeben, sowie auch weniger an Unterhaltskosten generieren
- Anpassung der Ausgaben, wo es sozial- und umweltverträglich ist
Moralisch fragwürdig, menschlich zynisch und ökonomisch oft kurzfristig: so interpretiert die SP-Fraktion eine lange Reihe der vorgeschlagenen Einsparungen und Lastenverschiebungen und wird daher in der Detailberatung eine Reihe von Anträgen stellen.
Einnahmenseitig: Die Einnahmenoptimierung und verbesserte Steuerausschöpfung werden aussen vor gelassen, stattdessen will die Regierung und die Mehrheit der vorberatenden Kommission und der Stawiko das Defizit primär ausgabenseitig steuern. Die SP wird daher das Rückgängigmachen von früheren Steuerreduktionen beantragen (Rückgängigmachung bei Steuersenkung der Teilrevision von 2012 sowohl bei juristischen wie auch natürlichen Personen).
Ausgabenseitig: Die SP wird mehrere Anträge stellen, um Einsparungen auf Kosten der kantonalen Mitarbeitenden, von Nicht-Reichen und sozial Schwachen, auf Kosten der Umwelt oder zuungunsten der Gemeinden zu verhindern oder zu reduzieren. Versteckte Privilegien zugunsten von wenigen Reichen soll Einhalt geboten werden. Einige Beispiele:
- Sparen auf dem Buckel von Nicht-Reichen: Bei Älteren sollen die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung gekürzt werden (EG ELG §2), bei der Prämienverbilligung (Gesetz betreffend indiv. Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung §5f), der Mutterschaftsbeiträge (Spitalgesetz §15) eingespart werden sowie die Arbeitslosenhilfe (EG zum Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung §29) und die vergünstigte Abgabe des «Zuger Passes» an IV-BezügerInnen (KRB betreffend Abgabe des Verbundabonnements […]) gestrichen werden – also gerade jene mit besonders kleinem Portmonee würden das Sparpaket direkt im Alltag zu spüren bekommen!
- Unabsehbare finanzielle Folgen: Die Senkung der Ergänzungsleistungen für Heimbewohnende auf den Heimkostenansatz eines Standardzimmers hat zur Folge, dass Einzelzimmer in einem Alters- oder Pflegeheim nur noch sehr beschränkt möglich sind! Das ist im Einzelfall sehr fragwürdig und kann unter Umständen mit noch nicht exakt kalkulierbaren Zusatzkosten für die Gemeinden verbunden sein (Spitalgesetz §10). Da gibt’s nur eins: Zurück an den Absender.
- Unglaubwürdiges Verhalten der bürgerlichen Vertretungen: Wir stellen fest, dass zahlreiche Vertretungen von Bürgerlichen und Rechtsaussen die Haltung «Sparen à tout prix» vertreten. Umso mehr erstaunt es, wenn dann bei der Kinderbetreuung am fiskalischen «Eigenbetreuungsabzug» festgehalten werden soll. Dieser ist systemwidrig (einen Steuerabzug geltend machen, wo gar keine realen Ausgaben bestehen!?) und die Abschaffung überfällig (Steuergesetz §30).
- Fragwürdige Lohneinsparungen beim Personal: Die SP lehnt den Systemwechsel von zehn auf neunzehn Gehaltsklassen ab; der Systemwechsel hätte längerfristig unliebsame Folgen, kurzfristig aber kaum Spareffekte (Personalgesetz §46).
- Viele Kürzungen in der Bildung sind fragwürdig, aber nicht alle: International Schools und andere Privatschulen, resp. die Familien der SchülerInnen erfahren im Kanton Zug seit Jahren mehrfache Privilegien. Die Schulgeldbeiträge der öffentlichen Hand an Privatschulen gehörten eigentlich schon längst abgeschafft (Schulgesetz §78).
- Sparen auf Kosten der Umwelt: Die SP wehrt sich dagegen, dass das Förderprogramm für Massnahmen für geringeren Energiebedarf vorzeitig abgebrochen werden soll (Aufhebung vom KR-Beschluss vom 16.7.2011).
- «Buebetrickli» entlarven: der interkantonale Kulturlastenausgleich soll neu über den Lotteriefonds finanziert werden. Erstens gehörten diese Ausgaben für die grossen Kulturinstitutionen aber in die Staatsrechnung – eine entsprechende Abstimmung wurde vom Volk angenommen – und zweitens hätte es zur Folge, dass über kurz oder lang für lokale gemeinnützige und kulturelle Aktivitäten im Kanton kaum mehr Geld zur Verfügung stünde.
- Systemwidrige Finanzstrategie: Der Kanton soll neu bei Dritten «fundraisen» dürfen. Diesen Antrag der Regierung lehnt die SP entschieden ab: der Kanton hat andere Möglichkeiten, seine Einnahmen zu erhöhen und zudem könnte das einen «Verdrängungseffekt» etwa für hiesige Vereine zur Folge haben (Finanzhaushaltsgesetz §37 neu).
Die SP stellt sich entschieden gegen das Sparpaket in der jetzigen Form, das auf der Ausgabenseite unausgeglichen die Bevölkerung trifft, längerfristig gar nicht überall zu Spareffekten führt und sozial nicht verantwortbar ist. Mehreinnahmen zu generieren erschöpft sich nicht in der Versteigerung von Motorfahrzeugschildern (Gesetz über die Steuern im Strassenverkehr §1a): Die Regierung ist gefordert, den Finanzhaushalt nicht nur über die Ausgaben zu steuern, sondern eine glaubwürdige und ernsthafte Finanzstrategie vorzulegen, um die Fiskaleinnahmen zu erhöhen. Wir begrüssen es daher ausdrücklich, dass der Regierungsrat mittelfristige Steuererhöhungen in Aussicht gestellt hat.
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Für die SP-Fraktion des Kantonsrates:
Barbara Gysel
Kantonsrätin, Präsidentin SP Kanton Zug
- Entlastungsprogramm 2015-2018: Paket 2, Rahmenbeschluss Gesetzesänderung. Kantonsrat Zug, Geschäft #2569
- Steuerausfälle durch Entlastung Kapital im Kanton Zug. Interpellation der SP-Fraktion, 17. März 2015
- SP Kanton Zug lehnt das Entlastungsprogramm 2015 – 2018, Paket 2, ab. Medieninfo der SP Kanton Zug, 30. März 2016 (pdf)