Kantonsrat Zug Geschäft #2588, Anwort des Reigerungsrats am 20. 6. 2016
Die SP-Fraktion hat am 9. Februar 2016 folgende Interpellation eingereicht:
Einführung:
Das Thema Fachkräftemangel ist omnipräsent. Firmen monieren, ihren Personalbedarf nicht oder nur mit grossen Anstrengungen – insbesondere durch qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland – decken zu können. Gleichzeitig sind viele Menschen auf Stellensuche – finden trotz Qualifikation und unzähligen Bewerbungen keine Stelle. Selbst Personalfachkräfte vermelden, dass sie zahlreiche Bewerbungen erhalten; viele Bewerberinnen und Bewerber seien für die Stelle qualifiziert oder überqualifiziert.
Der Kanton Zug publiziert monatlich Zahlen zur Arbeitslosigkeit im Kanton basierend auf der Arbeitslosenquote des SECO. Die Arbeitslosenquote prägt die öffentliche Wahrnehmung, obwohl sie die tatsächliche Erwerbslosigkeit nicht abbildet und international anerkannte Normen nicht erfüllt. Die Arbeitslosenquote des SECO misst nur die bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren registrierten Stellensuchenden. Im Januar 2016 betrug die Arbeitslosenquote in der Schweiz 3.8 Prozent, im Kanton Zug 2.6 Prozent. Die Erwerbslosenquote gemäss ILO misst die Anzahl Personen, die in der Referenzwoche nicht erwerbstätig waren, in den letzten 4 Wochen aktiv Arbeit gesucht haben und zur Aufnahme einer Tätigkeit innerhalb von 2 Wochen verfügbar wären. Die Erwerbslosenquote nach ILO betrug gemäss BFS für die Schweiz per 31.12.2014 4.5 Prozent; die Arbeitslosenquote der Schweiz wies somit eine um 1.1. Prozent zu tiefe Quote auf. Für den Kanton Zug wird die Erwerbslosenquote nach ILO nicht publiziert.
Es stellt sich die Frage, ob tatsächlich Fachkräftemangel herrscht und warum die Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen den sogenannten Fachkräftemangel unterschiedlich wahrnehmen. Zu klären ist, ob die Arbeitergeber/innen sich vorwiegend aus Kostengründen für Fachkräfte aus dem Ausland entscheiden. Unklar ist zudem, wie der Kanton Zug den Nachweis für Fachkräftemangel erbringt und ob er die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und die Quote der Stellensuchenden (Erwerbslose) mit der genügenden Sorgfalt analysiert und die notwendigen Massnahmen trifft, um den Ausschluss der Arbeitnehmer/innen vom Arbeitsmarkt zu verhindern.
Wir unterbreiten dem Regierungsrat die folgenden Fragen mit der Bitte um schriftliche Antwort:
- Wie definiert der Regierungsrat den Fachkräftemangel?
- Worauf basiert seine Analyse bzw. sein Nachweis des Fachkräftemangels (Umfrage bei Unternehmen)?
- Auf welchen Indikatoren basiert die Analyse?
- Berücksichtigt die Regierung die Erwerbslosenquote gemäss ILO in ihrer Analyse?
- Was sind die Gründe, dass Arbeitgeber/innen qualifizierte Arbeitnehmer/innen nicht anstellen und Fachkräfte aus dem Ausland rekrutiert werden?
- Kann ausgeschlossen werden, dass die Arbeitergeber/innen sich vorwiegend aus Kostengründen für Fachkräfte aus dem Ausland entscheiden?
- Wie schätzt die Regierung das Ausmass des Fachkräftemangels ein und welche Massnahmen trifft sie, um den Ausschluss der Arbeitnehmer/innen vom Arbeitsmarkt zu verhindern?