Erster Wirksamkeitsbericht des Zuger Finanzausgleichs (ZFA)
Gesetz über den direkten Finanzausgleich (Finanzausgleichsgesetz) vom 26. April 2012 (BGS 621.1); 2. Stufe der Behandlung der entsprechenden Motionen; Vernehmlassung
Sehr geehrter Herr Finanzdirektor
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, zu diesem Zwischenbericht Stellung nehmen zu können, auch wenn wir – dies vorneweg – vom Bericht inhaltlich enttäuscht sind. Wir haben den Eindruck, dass der Regierungsrat sich einer ernsthaften Behandlung der Anliegen des Kantonsrats entzieht und mehr oder weniger frühere Berichte zu einem ‚neuen’ Bericht zusammengeführt hat.
„Nie hätte man einen Finanzausgleich einführen dürfen, bei welchem zwei Drittel dem restlichen Drittel diktiert, wie viele Gelder die Geber abliefern müssen. Ist ein solches System einmal eingeführt, kann es fast nicht mehr angepasst werden, da niemand gerne freiwillig auf solch grosszügige Geschenke verzichtet.“
(Leserbrief von Thomas Aeschi am 17. Juni 2014 in der Neuen ZZ, das Wort „Kantone“ wurde weggelassen).
Dieses Zitat passt unseres Erachtens auch sehr gut auf die Situation des innerkantonalen Finanzausgleich ZFA.
Unsere Anliegen lassen sich in folgenden Hauptaussagen zusammenfassen:
Ein innerkantonaler Finanzausgleich ist notwendig
Da die finanzielle Situation der elf Zuger Gemeinden sehr unterschiedlich ist, macht es Sinn, mit einem Finanzausgleich dafür zu sorgen, dass alle Gemeinden ihre Aufgaben ohne Defizit bestreiten können und dass sich die Steuerfüsse in einer relativ schmalen Bandbreite bewegen. Diese Ziele sind mit dem aktuellen ZFA erreicht.
Mit dem ZFA wird zuviel Geld abgeschöpft
Wie anlässlich der letztjährigen kleinen Revision der SP-Fraktion in der Kommission und im Rat unwidersprochen dargelegt wurde, wird zuviel Geld abgeschöpft und umverteilt. Etwas vereinfacht kann man sagen, dass die Gebergemeinden (und dabei insbesondere die Stadt Zug) rund 20 Millionen Schweizerfranken zu viel bezahlen, damit die Ennetseegemeinden Überschüsse machen können. Wir haben damals im Rat ausgeführt, dass eine zweite Revision des ZFA zwingend ist, um einige Fehler zu korrigieren:
- Die umverteilte Summe ist zu gross. Unser Vertreter hat in der Kommission eine Tabelle vorgelegt, welche zeigt, dass in den sechs Jahren ZFA – und zwar kulant gerechnet – im Durchschnitt fast 20 Millionen mehr umverteilt wurden, als für ausgeglichene Rechnungen in allen Gemeinden nötig gewesen wären.
- Die Situation der Nehmergemeinden ist unterschiedlich:
- Die drei Berggemeinden Unterägeri, Menzingen und Neuheim sind auf den ZFA angewiesen und brauchen zwingend Beiträge in etwa der bisherigen Höhe.
- Die Gemeinden im Ennetsee bekommen eindeutig zu viel. Cham z.B. hat in den letzten Jahren 26 Millionen Überschuss ausgewiesen, Steinhausen 12 Millionen, Risch 14 Millionen und Hünenberg ebenfalls 14 Millionen. Das kann schlicht und einfach nicht das Ziel des ZFA sein.
- Der NFA-Beitrag der Gemeinden ist systemwidrig und sollte abgelöst werden durch eine Zusatzbelastung der Gemeinden in gleicher Höhe.
- Der 2014 eingeführte ZFA-Beitrag des Kantons ist ebenfalls systemwidrig und sollte ebenfalls abgelöst werden.
Die SP unterstützt folgende Vorschläge als Gesamtpaket:
- Senkung der Abschöpfungsquote auf 30 %
Gemäss den Ausführungen des Regierungsrats würde damit die umverteilte Summe um rund 13 Millionen gesenkt. Das ist zwar weniger als die von uns angepeilten mindestens 20 Millionen., könnte aber in Kombination mit den anderen Massnahmen einen genügenden Effekt erzielen.
- Differenzierung des Sockelbeitrags
Auch wenn sich die Regierung hinter mathematischen Formeln versteckt, geht es beim ZFA letztlich um politische Entscheidungen. Unseres Erachtens braucht es eine politische Lösung, damit die Berggemeinden und die Ennetsee-Gemeinden unterschiedlich behandelt werden können. Dies ist mit einer Differenzierung des Sockelbeitrags möglich. Wir sind überzeugt, dass es politisch mehrheitsfähig wäre,
- wenn die drei Berggemeinden Unterägeri, Menzingen und Neuheim einen Sockelbeitrag von z.B. drei Millionen
- und die übrigen Gemeinden keinen Sockelbeitrag erhalten würden.
- Ersatzlose Streichung des ZFA-Beitrags des Kantons
Der zeitlich befristete ZFA-Beitrag des Kantons wird, wie vom Kantonsrat beschlossen, 2017 auslaufen und wir empfehlen, diesen nicht mehr zu erneuern. Dieser Beitrag war politisch wohl notwendig, um die Revision 2014 akzeptierbar zu machen. Er ist aber systemwidrig und sollte nicht erneuert werden.
- Streichung des NFA-Beitrags der Gemeinden und Kompensation
Ebenso systemwidrig ist der NFA-Beitrag der Gemeinden. Er ist deshalb zu streichen und durch eine Lastenverschiebung an die Gemeinden in gleicher Höhe zu ersetzen. Dazu sehr gut eignen würde sich der Beitrag des Kantons an die Normpauschalen in der Volksschule. Eine Senkung um wenige Prozente dürfte etwa die Höhe der NFA-Gelder ausmachen. Der Vorteil dieser Kompensation wäre, dass sich diese Zahl relativ einfach errechnen liesse.
Freundliche Grüsse
Barbara Gysel Eusebius Spescha
Präsidentin SP Kanton Zug