Interpellation der SP-Fraktion betreffend Steuer-Rulings

Der Regierungsrat betont jeweils, dass er keinen Unternehmungen, die im Kanton Zug Steuern zahlen oder sich ansiedeln wollen, in irgendeiner Art und Weise Steuererleichterungen gewährt oder Wirtschaftsförderung in monetärer Form leistet.

In der Schweiz gibt es allerdings noch die Steuer-Rulings. Ein Steuer-Ruling ist ein Begehren des Steuerpflichtigen auf eine vorgängige, schriftliche Auskunft der Steuerbehörden. Im Antrag legt das Unternehmen die Sachlage und die daraus resultierende Besteuerung dar. Durch Gegenzeichnung bestätigt die Behörde, dass die Steuerfolgen für den geschilderten Sachverhalt vom Antragsteller korrekt dargelegt wurden. Bei der Veranlagung kann der Fiskus den unterzeichneten Vorbescheid nicht mehr infrage stellen, und das steuerpflichtige Unternehmen darf auf die Gültigkeit desselben vertreten. Die Steuer-Rulings bewegen sich in dem vom Gesetz vorgegebenen Leitplanken und müssen die Praxis der Steuerbehörden und der Gerichte berücksichtigen.

Steuer-Rulings bieten Firmen den Vorteil, dass sie vorgängig sicherstellen können, dass sie ihre Geschäfte dort tätigen, wo sie am grosszügigsten veranlagt werden. Dabei gehen sie wie folgt vor: Sie teilen dem Kanton detailliert mit, wie sie aus ihrer Sicht dabei korrekt besteuert werden. Die Verwaltung teilt dann verbindlich mit, wie sie das Geschäft veranlagen. Die Unternehmungen können also so vorgängig optimieren, in welchen Kantonen sie sich niederlassen wollen.

Scheinbar sind, dies mindestens gemäss einem Artikel im Tages Anzeiger, die Innerschweizer Kantone und der Kanton Schaffhausen bei den Steuer-Rulings sehr grosszügig. Es gebe handfeste Konflikte mit den Steuer-Rulings zwischen den kantonalen und eidgenössischen Behörden. Zudem herrsche ein intensiver Wettbewerb zwischen den Kantonen. Der Grund ist, dass der Ablauf eines Steuer-Rulings weder in den Gesetzen und Verordnungen noch in den Kreisschreiben oder Merkblättern präzise beschrieben wird.

Gemäss Zeitungsberichten laufe seit einigen Jahren ein Rechtsstreit, in den der Bund und der Kanton Zug involviert seien. Dabei geht es um eine Holding, die mit einer Niederlassung auf den Cayman Islands 650 Millionen Franken konzerninterne Darlehen gewährt und dafür beispielsweise 2006 einen Gewinn von 18 Millionen erwirtschaftete. In einem Ruling aus dem Jahr 1999 sicherte Zug der Holding zu, diese Gewinne nicht zu besteuern, weil sie im Ausland anfielen. Die Bundesverwaltung rekurrierte dagegen, weil es ihnen nicht plausibel erschien, dass vier je zu 20 Prozent angestellte Personen auf den Caymans in der Lage sind, die Darlehenstätigkeit durchzuführen. Laut Gesetz müssten sämtliche Arbeiten vor Ort anfallen. Der Fall ging bereits durch etliche kantonale Instanzen hoch zum Bundesgericht und wieder zurück, weil der Sachverhalt unvollständig festgestellt war. Endgültig entschieden ist in der Sache noch nichts.

Die SP-Fraktion stellt deshalb folgende Fragen zu den Steuer-Rulings:

  1. Pflegt der Kanton Zug Steuer-Rulings? Wenn ja:
    • Für wie viele Steuer-Rulings wurden in den letzten 10 Jahren pro Jahr jeweils Offerten abgegeben?
    • Wie viele Steuer-Rulings wurden in diesen Jahren effektiv abgeschlossen und wie gross sind die Steuererträge aus diesen Steuer-Rulings?
  2. Bei wie vielen abgeschlossenen Steuer-Rulings kam es zu Rechtsstreitigkeiten und bei wie vielen davon war/ist der Bund involviert?
  3. Inwiefern gedenkt die Regierung in Zukunft mit Steuer-Rulings umzugehen?

Kantonsratsgeschäfte auf zg.ch: Interpellation der SP-Fraktion betreffend Steuer-Rulings

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