Interpellation von Barbara Gysel
Einführung:
Im Februar 2014 beschloss der Kantonsrat in 2. Lesung das Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz), in dessen Folge dieses am 10. Mai 2014 in Kraft trat. Unter www.zg.ch/behoerden/staatskanzlei/oeffentlich finden sich für die Öffentlichkeit weitere Informationen.
Fragen:
- Die Regierung wird eingeladen, bei den in den Geltungsbereich fallenden Behörden und Gemeinden (siehe §2) möglichst detaillierte Informationen zu den bisher erfragten amtlichen Dokumenten einzuholen, etwa:
- Anzahl Gesuche
- Positive Behandlungen, resp. Absagen dieser Gesuche mit Begründung
- Falls bekannt: Art der Anfragen (z.B. Medienschaffende oder Gesuche von individuellen BürgerInnen)
- Falls bekannt: erfragte Inhalte, resp. Themen der amtlichen Dokumente
- Schätzung des Aufwandes zur Behandlung der Gesuche
- Erhobene Gebühren
- Wie hat sich die Umsetzung in den vergangenen Monaten seit dem Inkrafttreten am 10. Mai 2014 im Generellen gestaltet? Welche Fragen tauchten auf?
- Welche Schlussfolgerungen zieht der Regierungsrat nach dieser ersten Einführungsphase für die weitere Umsetzung?
- Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz)
- Erste Bilanz seit der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips im Kanton Zug. Interpellation Barbara Gysel. 5. März 2015