Postulat der SP-Fraktion: Entlastungsprogramm 2015-2018: kein Belastungsprogramm für die sozial Schwachen

Antrag
Die Regierung wird eingeladen, jene Massnahmen im Rahmen des Entlastungsprogramms 2015-2018 speziell auszuweisen und wenn möglich auf diese zu verzichten, sofern sie primär Jugendliche, Einzelpersonen und Familien mit tiefen Einkommen und Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf (z.B. Behinderte, alte Menschen mit Hilfs- und Pflegebedarf) treffen würden.

Begründung
Der Regierungsrat hat am 6. November 2014 mehr als 200 Massnahmen aus allen Direktionen angekündigt, um zugunsten des  Entlastungsprogramms 2015-2018 pro Jahr bis zu  80−100 Millionen Franken einsparen zu können. Dabei mache er „vor keinem Thema halt“.
Über die Umsetzung der Massnahmen entscheide der Regierungsrat im Frühjahr 2015.

Die SP-Fraktion anerkennt zwar die angekündigte umfassende Prüfung der sehr unterschiedlichen Massnahmen. Allerdings fordern wir, dass bei einem Sparpaket eben gerade vor jenen Themen Halt gemacht wird, die nur kurzfristige Einsparungen versprechen und/oder primär von jenen Bevölkerungsschichten getragen werden müssen, die bereits jetzt sozioökonomisch unterprivilegiert sind. Dabei ist zum Beispiel an Zugerinnen und Zuger im Kinder- oder Jugendalter, an alte Menschen mit Hilfs- und Pflegebedarf, an Behinderte, an Arbeitslose oder Personen und Familien mit keinem oder tiefem Einkommen zu denken (Wir verzichten aus sachlichen Gründen bewusst auf eine abschliessende Auflistung).

Beispielhaft seien folgende Massnahmen aus dem regierungsrätlichen Katalog vom 6. Nov. 2014 genannt: die „SchülerInnen-Transporte“ bei der Sonderschulung (S. 2), Ergänzungsleistungen (S. 3), Familienzulagen (S. 3), Prämienverbilligungen (S. 3), Angebot Alterssport (S. 3), Vergünstigungen beim öffentlichen Verkehr (S. 4) oder beispielsweise der Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung bei sozialen Einrichtungen (S. 5).

Der Regierungsrat wird gebeten, Kürzungen bei solchen Massnahmen, ggf. speziell zu begründen, und weitmöglichst darauf zu verzichten.2 Es darf nicht sein, dass einseitig auf die Ausgaben fokussierte Massnahmen vor allem Personen mit mittleren und niedrigen Einkommen im Kanton Zug übermässig belasten. Auch bringt es keine echten Entlastungen, wenn die Sparmassnahmen des Kantons dazu führen, dass die Gemeinden diese übernehmen müssen und damit zusätzlich belastet werden.

 

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