Die Finanzierungsfrage
des Zuger Stadttunells war heute im Zentrum der Debatte zum Stadttunnel. Nach längeren Diskussion einigten wir uns darauf, dass die Stadt Zug dazu einen Beitrag von Fr. 100 Mio. leistet, ich hätte ihn gerne tiefer bei Fr. 60 Mio. resp. Fr. 80 Mio. gesehen. Auch der MIV (motorisierter Individualverkehr), also vor allem die Autofahrerinnen und Autofahrer, leistet, dies entgegen einem Antrag der SVP, bis zu einem Beitrag von maximal Fr. 300 Mio. über einen Zuschlag zur Motorfahrzeugsteuer ihren Beitrag. Die restlichen Kosten werden im Verhältnis von 52:48 zwischen der Spezialfinanzierung Strassenbau und der Allgemeinen Staatsrechnung aufgeteilt. Bei der Februar-Sitzung werden wir Kantonsräte, und zwar in der neuen Besetzung, entscheiden ob der Stadttunnel dem Souverän zur Abstimmung vorgelegt werden soll. Beim ersten gehe ich davon aus, dass der Kantonsrat den Stadttunnel gutheissen wird, ob diese dann die Volksabstimmung übersteht, darauf würde ich im Moment nicht wetten. Vor allem die Stadtzugerinnen und Stadtzuger sowie die Motorfahrzeugfahrer muss ihnen der Stadttunnel finanziell einiges wert sein, dass sie ein Ja dazu einlegen.
Reihenweise bachab
geschickt wurden unsere SP-Vorstösse zum Entlastungsprogramm 2015-2018. Wir sehen es nur als möglich an, mittelfristig eine ausgeglichene Staatsrechnung zu erhalten mit einer Reduktion der Ausgaben (dies packt der Regierungsrat an mit einem Massnahmenpaket), mit einer massiven Reduktion von grossen Investitionsprojekten (dies will der Regierungsrat überprüfen) sowie mit einer Steigerung der Einnahmen (Steuererhöhung sind jedoch für den Regierungsrat tabu). Mit unseren Vorstössen verlangten wir u.a. Steuererhöhungen oder Streichungen von diversen grossen Investitionsprojekten (z.B. Umfahrung Unterägeri, Verzicht auf die Kammern A und D bei der ham-Hünenberg, das neue Verwaltungszentrum (ohne die ZVB), Verzicht auf die Kanti im Röhrliberg in Cham). Alle Motionen und Postulate wurden grossmehrheitlich abgelehnt und gar nicht überwiesen. Trotz diesen Nichtüberweisungen werden die meisten dieser Themen wieder früher oder später, und ich rechne mit eher früher, wieder bei uns im Kantonsrat landen und dann vielfach von den Bürgerlichen gutgeheissen werden, nicht gerade die Steuererhöhungen, aber sicher die Streichung von grossen Investitionsprojekte.
Das Spezielle
Landschreiber T. Moser: „Wir sind ja im Kanton Zug in der Zwischenzeit ja geübt, neue Wahlzettel zu gestalten“ als es um das Wahlverfahren bei der Wahl zur Schätzungskommission ging.
„Ich werde dann mit dem Rollator unterwegs sein“ sagte Kantonsrat J. Messmer als er von der Eröffnung vom Stadttunnel sprach.
„Wenn ich eines gelernt habe in den letzten Jahren, ist dies meine Interessenbindung bekanntzugeben „ so Kantonsrat Thiemo Hächler zur Überweisung seiner Motion betreffend Unterschutzstellungen der Denkmalpflege im Kanton Zug.
SP-Kantonsrat E. Spescha bei den diversen Nichtüberweisungen zu den SP-Vorstössen: „wenn das so weitergeht, kommen wir so langsam auf 20 Stimmen“ als die Unterstützung zu unseren Vorstössen langsam zunahm.
Kantonsratspräsident Hubi Schuler: „Wir kommen zu den Verabschiedungen. Zuerst zu der Verabschiedung von mir!“.
Mein heutiges Abstimmverhalten:
Wahl der kantonalen Schätzungskommissionen
- Wahlverfahren
- Einzelabstimmungen mit oder ohne Bekanntgabe Resultat nach jedem Abstimmung: mit (mit 36:20 Stimmen für eine Bekanntgabe des Resultats nach jeder Einzelabstimmung)
- Für Einzel- oder Listenabstimmung: für eine Einzelabstimmung (mit 57:8 Stimmen für eine Listenabstimmung)
- Wahlresultate (geheime Abstimmung): gewählt wurden
- Martin Spillmann
- Baptist Elsener
- Walter Annen
- Josef Arnold
- Alexander Rey
- Renè Kryenbühl
- Luzia Wenk
- Martina Hüsler
- Andreas Schilter
- Thomas Vetter
- als Präsident: Martin Spillmann
- als Vizepräsident: Baptist Elsener
Schlussabstimmung: Kantonsratsbeschluss betreffend Anpassung der Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen: Ja (mit 67:0 Stimmen zugestimmt)
Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für den „Stadttunnel mit Zentrum-Plus“, Planung, Landerwerb und Bau mit Genehmigung des Generellen Projektes
- Zweistufiges Verfahren: Ja (mit 12:61 Stimmen für ein einstufiges Verfahren)
- Beitrag der Stadt Zug
- 100 Mio. Fr.: 48 Stimmen (absolutes Mehr erreicht)
- 80 Mio. Fr.: 14 Stimmen
- 60 Mio. Fr.: 12 inkl. der meinen
- Motorfahrzeugsteuerzuschlag
- 25 % bis zu einem Betrag von 200 Mio. Fr. zu 50 % bis zu einem Betrag von 300 Mio. Fr.: für die zweite Variante (mit 51:21 zweite Variante)
- Möglichkeit, dass der Regierungsrat allenfalls später dem Kantonsrat
einen Antrag auf die Einführung des Road Pricings stellen kann: Ja (mit 46:26 Streichung abgelehnt) - Beteiligung mit Motorfahrzeugsteuerzuschlag: Ja (grossmehrheitlich angenommen)
- mit 46:26 Stimmen abgelehnt
Spezialfinanzierung Strassenbau zur Allgemeinen Staatsrechnung
- 1. Abstimmung
- 50:50 %: 29 Stimmen
- 60:40 %: 5 Stimmen
- 75:25 %: 11 Stimmen (inkl. der meinigen)
- 52:48 %: ?? Stimmen
- Schlechteste Variante ermitteln (die rausfliegt)
- 60:40 %: 12 Stimmen (inkl. der meinigen)
- 75:25 %: 57 Stimmen
- 3-fach Abstimmung
- 50:50 %: 32 Stimmen
- 60:40 %: 13 Stimmen (inkl. der meinigen)
- 52:48 %: 26 Stimmen
- welcher Antrag fliegt raus:
- 60:40: 13 Stimmen (inkl. der meinigen)
- 52:48: 58 Stimmen
- Schlussabstimmung zur Variantenwahl
- 50:50 %: 31 Stimmen
- 52:48 %: 40 Stimmen (inkl. der meinigen)
Gesetz über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung in Zivilsachen (Beurkundungsgesetz): 2. Lesung
- Antrag zu § 10 Abs. 3: „Die Gemeinden können ihre Urkundspersonen ermächtigen, den kommunalen Versorgungswerken nach Eintritt eines Eigentumsüberganges die Namen, Vornamen, Adressen, Grundstücksnummern und Erwerbsdaten der erwerbenden Personen mitzuteilen: Nein (Antrag mit 56:10 Stimmen abgelehnt)
- Streichung von § 21a: Nein (Streichung mit 57:9 Stimmen angenommen)
- Streichung der Textpassage „unter der Aufsicht der Gemeindeschreibe-rin oder des Gemeindeschreibers oder deren Stellenvertretungen in § 29 Abs. 2: Nein (mit 8:56 Stimmen abgelehnt)
- Ergänzung § 33 Abs. 1bis Bst. B: können Inspektionen und Visitationen durchführen: Ja (mit 13:55 Stimmen abgelehnt)
- Schlussabstimmung: Ja (mit 55:14 Stimmen angenommen)
Überweisung parlamentarischer Vorstösse und allfälliger Eingaben
- Motion betreffend Unterschutzstellungen der Denkmalpflege im Kanton Zug: Ja (mit 55:11(?) Stimmen überwiesen)
- Motion der SP-Fraktion betreffend Reduktion der Tangente Zug-Baar: Ja (mit 10:62 Stimmen nicht überwiesen)
- Motion der SP-Fraktion betreffend Reduktion der Umfahrung Cham-Hünenberg auf die Kammern B und C: Ja (mit 12:56 Stimmen nicht überwiesen)
- Motion der SP-Fraktion betreffend Umfahrung Unterägeri: Ja (mit 13:48 Stimmen nicht überwiesen)
- Motion der SP-Fraktion betreffend teilweise Rückgängigmachung der letzten Steuergesetzrevisionen: Ja (mit 12:58 Stimmen nicht überwiesen)
- Motion betreffend Erstellung eines Kantonalen Sportanlagenkonzeptes: Ja (mit 38:29 Stimmen überwiesen)
- Postulat der SP-Fraktion betreffend Mittelschulstandort Cham Röhrliberg/Allmendhof: Verzicht auf Planung und Projektierung für die nächsten 10 Jahre: Ja (mit 13:52 Stimmen nicht überwiesen)
- Postulat der SP-Fraktion betreffend Beschränkung der Planung der Neubauten für die Verwaltung auf den Teil für die ZVB: Ja (mit 11:46 Stimmen nicht überwiesen)
- Postulat der SP-Fraktion betreffend Kunsthauserweiterung im ehemaligen L&G Verwaltungsgebäude an der Gubelstrasse: Ja (mit 6:50 Stimmen nicht überwiesen)
- Postulat der SP-Fraktion betreffend Entlastungsprogramm 2015-2018: Steuererhöhungen dürfen nicht tabu bleiben: Ja (mit 10:47 Stimmen nicht überwiesen)
- Postulat der SP-Fraktion betreffend Entlastungsprogramm 2015-2018: kein Belastungsprogramm für die sozial Schwachen: Ja (mit 7:50 Stimmen nicht überwiesen)
- Gesetz über den Jugendschutz betreffend Filmvorführungen und audiovisuelle Trägermedien (FATG, Totalrevision des Filmgesetzes)
- § 1 Abs. 1: Dieses Gesetz bezweckt den Jugendschutz bei öffentlichen Filmvorführungen und audiovisuellen Trägermedien sicherzustellen gegen Dieses Gesetz regelt den Jugendschutz bei öffentlichen Filmvorführungen und audiovisuellen Trägermedien: für das zweite (mit 63 (?):0 für den zweiten Antrag)
- § 3 Mindestalter: 3 oder 1 Absatz: für 1 Absatz (mit 57:1 für 1 Absatz)
- Ablehnung des neuen Gesetzes: Nein (mit 35:26 wird das neue Gesetz abgelehnt
- Traktanden
- Protokolle
- Kantonsratsvorlagen
- Zuger Notizen: Bericht aus der Kantonsratssitzung vom 11. Dezember 2014 (pdf)