Der Regierungsrat wird eingeladen, Massnahmen zu prüfen, wonach die Offenlegung der wichtigsten Finanzierungsquellen und Grossspenden von politischen Parteien und allenfalls weiterer politischer Gruppierungen geregelt werde.
Begründung:
Die Schweiz und auch der Kanton Zug können auf eine erfolgreiche und lange Tradition der direkten Demokratie zurückblicken. Allerdings besteht auch noch eine Lücke; die Finanzierung der Politik in der Schweiz ist nicht geregelt: es existieren – mit Ausnahme der Kantone Tessin und Genf – keine besonderen Bestimmungen weder zu politischen Parteien noch zur Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen. In diesem Bereich besteht keine Transparenz, was dazu führt, dass BürgerInnen etwa bei Wahlen und Abstimmungen Hintergrundinformationen zur Finanzierung fehlen. Es bleibt unklar, welche Interessenbindungen bei politischen Parteien vorhanden sind [1].
Internationale Standards auch lokal umsetzen:
Wie die Greco in ihrem neuesten Bericht über die Schweiz schreibt, gehören wir zu den wenigen europäischen Ländern ohne klare Regelungen in diesem Bereich. Es liegen verschiedene Empfehlungen vor, entsprechende Anpassungen vorzunehmen [2]. Da auf nationaler Ebene die bisherigen politischen Vorstösse noch nicht angenommen wurden, können die Kantone vorangehen [3]. Schliesslich geht es auch um unsere Glaubwürdigkeit sowohl anderen Staaten als auch der einheimischen Bevölkerung gegenüber.
Wohl die grosse Mehrheit der geleisteten politischen Arbeit beruht auch im Kanton Zug auf dem Milizsystem. Dies sollte jedoch kein Hinderungsgrund darstellen, nach Möglichkeiten zur Offenlegung zu suchen, denn die politischen Parteien und politische Gruppierungen nehmen Aufgaben des öffentlichen Interessens wahr.
Es läge nun an der Regierung nach Möglichkeiten zu mehr Transparenz zu suchen. Analog zur aktuell laufenden Gesetzesinitiative im Kanton Solothurn könnte dabei zum Bespiel dargelegt werden, inwiefern die kantonalen politischen Parteien, deren regionale Einheiten und Jugendorganisationen sowie alle anderen politischen Gruppierungen, die für eine unbestimmte Dauer gegründet sind, mindestens einmal jährlich das Total ihrer Einnahmen und ihrer Ausgaben offen legen. Beispielsweise könnte für Einnahmen von insgesamt mehr als 3‘000 Franken die Höhe des Betrags und der Name und Wohnort respektive die Firma und der Sitz des Spenders oder der Spenderin verlangt werden.
Nebst den politischen Parteien könnten allenfalls auch zeitlich befristet gegründete Gruppierungen wie Komitees oder andere Organisationen, die etwa eine Initiative lancieren oder vor Wahlen und Abstimmungen im Meinungsbildungsprozess mitwirken, in adäquater Weise berücksichtigt werden.
In Bericht und Antrag der Regierung könnten damit Stiftungen, Gruppierungen und sonstigen Organisationen einbezogen werden, die auch den Zweck verfolgen, politische Parteien oder Gruppierungen oder andere Personen und Organisationen, die an der Meinungsbildung mitwirken, zu unterstützen.
Forderung nach Transparenz in der Bevölkerung:
Transparenz wird in unserer Gesellschaft immer wichtiger, das zeigt beispielsweise die Behandlung des Öffentlichkeitsprinzips in der Zuger Verwaltung. Auch hat sich am 9. Juni 2013 die Zuger Bevölkerung klar für das Wahlsystem Majorz ausgesprochen. Die Durchführung fairer Wahlbedingungen kann dadurch möglicherweise noch verstärkt in den Fokus rücken. Und: Gemäss einer Umfrage von Univox sprachen sich im Jahr 2007 87 Prozent der befragten Stimmberechtigten dafür aus, dass die Herkunft der Gelder für Abstimmungskampagnen offengelegt werden muss4. Schliesslich haben politische Akteure kein Recht auf Geheimnisse. PolitikerInnen sind Vertretungen des Volkes und dieses sollte das Recht auf transparente Informationen haben.
Für die SP Fraktion, Markus Jans, Fraktionschef
[1] Siehe Evaluationsbericht über die Schweiz zur Transparenz der Parteienfinanzierung, Thema II, der „Groupe d’Etats contre la corruption“ [Greco] des Europarates, 2011.
[2] Etwa Evaluationsbericht der Greco, bereits erwähnt. Auch etwa Bericht der OSZE über die Wahlen 2011 (datiert vom Januar 2012).
[3] Beispielsweise läuft im Kanton Solothurn aktuell eine kantonale Gesetzesinitiative mit dem Titel „Transparenz in der Parteienfinanzierung“.
In eigener Sache: