23. Mai 2001
Wir sind auch der Meinung, dass ein schlankes und klares Gesetz die Zusammenarbeit zwischen Behörden, Bürgerinnen und Bürgern fördert, und dass das Einbinden der beiden in wichtige Entscheidungsprozesse mithilft, dass das Gemeindeleben lebendiger wird und die Verantwortung von allen mitgetragen wird.
Die SP Baar äussert sich dazu wie folgt:
Art. 21 Stellung und Zusammensetzung
An der Orientierungsversammlung vom 2. Mai wurde darauf hingewiesen, dass Mitglieder von Kommissionen in Baar wohnen müssten. Wir erachten es als wichtig, dass ein Kommissionsmitglied mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut ist. Aber angesichts der Grösse des Kantons und der grossen Mobilität würden wir eine Ausweitung auf das Kantonsgebiet vorschlagen. Zudem sollte es den Kommissionen überlassen werden, Mitglieder aus anderen Zuger Gemeinden, wenn sie mit den Baarer Örtlichkeiten vertraut sind, zu wählen.
Art. 21, Abs. 2
Wählt der Gemeinderat eine Kommission, beachtet er:
a)…….
b)…….
c) eine möglichst ausgewogene Zusammensetzung von Männern und Frauen??Die SP Baar würde es begrüssen, wenn für die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde Baar ein Ombudsmann oder eine Ombudsfrau zu Verfügung stünde. Dies als Anlaufstelle bei Problemen, wenn sich die Gemeinde und die Bewohnerinnen und Bewohner “nicht mehr finden”. Es könnte dies durchaus in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden oder dem Kanton sein.