Rechnung 2009, Verteilung Ertragsüberschuss, Rechenschaftsbericht
Die Rechnung 2009 schloss mit einem Plus von 1.4 Mio. Fr. ab. Wenn die zusätzlichen Abschreibungen und die Rückstellungen für den NFA eingerechnet werden, ist das Plus von 101.4 Mio. Fr. praktisch gleich gross wie 2008. Bei der Verteilung des Ertragsüberschusses, der zur Hälfte für die Auslandhilfe ging, dass ein vom Regierungsrat nachträglich gestrichenes Projekt wegen Ausfinanzierung der Betrag von Fr. 50’000.-für ein neues Projekt, auszuwählen vom Regierungsrat, trotzdem gesprochen werden soll. Dies wurde abgelehnt. Abgelehnt wurde auch der übliche SVP-Antrag auf den Verzicht auf die Auslandhilfe. Ebenfalls, wie üblich, würde ein Antrag von linker Seite auf die Erhöhung der Auslandhilfe abgelehnt. Gewisse Rituale wiederholen sich jedes Jahr bei der Beratung der Rechnung! SP-Fraktionskollege Martin B. Lehmann erwähnte in seinem Votum zur Rechnung, dass es neben dem Gewinn auch andere Punkte gibt, die nicht zufrieden stellend sind. Er erwähnte hier unter anderem die Gebäu-deversicherung, die gemessen am Risiko zu wenige Reserven aufweist, für das kommende Jubiläumsjahr aber trotz den zu wenigen Reserven Reserven für das Jubiläum geäufnet hat, oder dass diese Gebäudeversicherung ihre Gelder durch eine Bank hat anlegen lassen und diese Bank die Anlagerichtlinien verletzt hat und dies zu Verlusten führte.
Ich fragte beim Rechenschaftsbericht an, wie es um den Rechtsfall mit der Personalfürsorgestiftung der früheren Spinnerei an der Lorze steht. Es geht um die Nichtauszahlung von Geldern an mehr als 250 ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach deren Entlassung vom Frühling 1991 bis Sommer 1993. Diese ganze Angelegenheit ist vor Gericht hängig. Bedenklich war die Antwort: der Stand ist immer noch gleich wie bei meiner Anfrage vor einem Jahr: die ganze Sache ist immer noch beim Bundesstrafgericht hängig!
Gesetz über soziale Einrichtungen
Dieses Gesetz, früher bekannt unter dem Namen Heimgesetz, regelt die Rahmenbedingungen von sozialen Einrichtungen und wurde schlussendlich nach grösseren Diskussion beschlossen in erster Lesung. Verschiedene Anträge der SP-Fraktion, beispielsweise die ausnahmsweise finanzielle Übernahme der Kosten, auch wenn die soziale Einrichtung nicht ISVE geprüft ist, wurden abgelehnt. Angenommen wurde, wenn auch nur knapp, dass die Direktion des Innern inskünftig Gesuche der Gemeinden für die Kostengutsprache innerhalb von 4 Wochen entscheiden muss, ausnahmsweise kann davon abgewichen werden. Gemäss den Praktikern in unseren Reihen (H. Schuler und M. Jans), die mit diesem Gesetz regelmässig konfrontiert sein werden, eine massive Verbesserung gegenüber heute, wo die Kostengutsprache bei Gesuchen monatelang dauern kann. Wie üblich knausrig war der Kantonsrat bei den Personalstellen: 0.1 Personalstellen kann man immer einsparen resp. umlagern für andere Arbeiten, dies die Hauptargumentation, und die Stelle wurde mehrheitlich nicht bewilligt. Inkonsequent insofern, dass wir keine Bedenken haben für eine neue Aufgabe bei der Verwaltung, aber dafür die nötigen Stellenprozente nicht bewilligen.
Das Spezielle
Eine Korrektur zu meinen letzten Zuger Notizen zum Objektkredit für Planung und Bau einer Asylunterkunft in Holzhäusern. Der Baudirektor Heinz Tännler informierte mich, dass die Baudirektion und die Direktion des Innern sehr wohl miteinander kommunizieren. Ich wurde wie folgt vom Baudirektor informiert: „Gemäss dem neuesten Erlass der Direktion des Innern bezüglich Minimalstandard vom 27. Januar 2009 wird vorgegeben, dass ein Schlafraum bei Einzelpersonen mindestens 8 – 10 m2 pro Person zu betragen hat. Für Zweierzimmer – wie in casu vorgesehen – gibt es keine definierten Standards. Meine erneute Abklärung bei der Direktion des Innern hat ergeben, dass bei Zweierzimmern nicht einfach verdoppelt werden darf, sondern entsprechend kleinere Raumgrössen vorgesehen sind. Die in Holzhäusern geplanten Zweierzimmer mit einer Grösse von 14 m2 gehen nach nochmaliger Abklärung weiter als das Mindestmass. Auch sind nach entsprechenden Abklärungen die Zweierzimmer in Holzhäusern grösser dimensioniert, als dies im Durchschnitt der Fall ist. Schliesslich haben meine Abklärungen ergeben, dass im Hinblick auf die Planung der Unterkunft sehr wohl eine Koordination zwischen den zwei Direktionen stattgefunden hat, wie dies auch üblich und notwendig ist – dies nicht zuletzt auch auf die Raumgrössen.”
Nominationen für die kommenden Wahlen: viele Parteien haben ihre Nominationsversammlung für die kommenden Wahlen abgehalten. Mit dem neuen Wahlsystem sind sie nun quasi gezwungen, die Liste möglichst ganz zu füllen mit Kandidatinnen und Kandidaten, damit leere Linien nicht mit fremden Namen „geschmückt” werden und so Stimmen abgegeben werden. Aus Zeitungsberichten, aber auch aus Gesprächen mit Politikern anderer Parteien, geht für mich hervor, dass die Verursacher dieses Systemwechsels bei den bürgerlichen Parteien, diese überhaupt nicht glücklich sind über den „Zwang”, möglichst eine volle Liste mit Kandidatinnen und Kandidaten einzureichen. Dies führte beispielsweise dazu, dass für die SVP Baar Alt-Kantonsrat Karl Betschart für den Gemeinderat kandidiert, nur damit noch ein zusätzlicher bekannter Name auf der Liste steht. Parteiintern wurde dann prompt dieses Vorgehen bei der SVP Baar ja auch nur teilweise goutiert. Nicht angebracht finde ich es auch, wenn eine Person für zwei Ämter kandidiert, die sie bei einer Wahl nicht gleichzeitig ausüben könnte, auch wenn eine Wahl sowohl in den Gemeinderat und den Regierungsrat eher unwahrscheinlich erscheint. Diese Konstellation mit den zwei Kandidaturen ist bei Silvia Binzegger der Fall, die für die CVP sowohl für den Baarer Gemeinderat wie auch für den Regierungsrat kandidiert. Entweder das eine oder das andere, aber nicht für beides. Dies ist meine persönliche Ansicht.
Mein heutiges Abstimmungsverhalten
- Schlussabstimmungen
- Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für Planung und Bau einer Asylunterkunft in Holzhäuser: Ja (mit 74:0 Stimmen zugestimmt)
- Kantonsratsbeschluss betreffend Projektierungskredit für die Planung eines neuen Labor- und Verwaltungsgebäudes für das Amt für Verbraucherschutz: Ja (mit 72:1 Stimmen angenommen)
- Kantonsratsbeschluss betreffend Investitionsbeitrag an die Stiftung Maihof Zug für den Umbau und die Sanierung des Zentrums Sonnhalde in Menzingen: Ja (mit 73:0 Stimmen angenommen)
- Gesetz über soziale Einrichtungen
- § 10 Abs. 4: Der Regierungsrat kann weitere Anerkennungsvoraussetzungen insbesondere: ergänzen mit insbesondere: Ja (mit 28:47 Stimmen abgelehnt)
- § 20 Abs. 1 d: in begründeten Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden: Ja (mit 13:55 Stimmen abgelehnt)
- § 22 Abs. 2: Der Kantonsrat beschliesst und der Regierungsrat regelt deren Organisation und Betrieb: Ja (mit 17:51 Stimmen abgelehnt)
- § 23 … und Einrichtungen ausnahmsweise zusammen mit anderen Kantonen führen: Nein (mit 58:12 Stimmen abgelehnt=
- § 26 Abs. 3: Der Regierungsrat gewährt oder kann gewähren sozialen Einrichtungen etc.: für gewährt (für kann gewähren mit 22:48 Stimmen angenommen=
- § 26 streichen von Pilotprojekte im Bereich der Steuerung und Finanzierung: Nein (mit 28:45 Stimmen Streichung angenommen)
- § 34 bis streichen von Die Direktion des Innern koordiniert die Behindertenpolitik des Kantons, insbesondere (Streichung der fetten Wörter): Nein (mit 38:37 Streichung angenommen)
- 0.1 zusätzliche Personalstellen, befristet auf 4 Jahre: Ja (mit 31:43 Stimmen abgelehnt)
- Überweisung von Motionen
- Zug hilft Oelpestofpern: Ja (mit 17:46 Stimmen abgelehnt)
- Sofortige Erheblicherklärung Motion Rudolf Balsiger sofort Schluss mit Polizeigebühren für Vereine: mit 6 Stimmen das nötige Quorum von 47 Stimmen nicht nötig
- Rechnung 2009, Verteilung Ertragsüberschuss, Rechenschaftsbericht
- Eintreten auf die Vorlage Auslandhilfe: Ja (mit 42:13 Stimmen eingetreten)
- Der ganze Ertragsüberschuss für Auslandhilfe einsetzen: Ja (mit 15:45 Stimmen abgelehnt
- Für ein vom Regierungsrat zu bestimmendes Projekt, Ersatz eines Projektes von Fr. 50’000.–: Ja (mit 18:35 Stimmen abgelehnt)