Alois Gössi’s Zuger Notizen zur Kantonsratssitzung vom 25. März 2010

Gesetzesinitiative “Unser Kantonsspital ist Service Public”
Der Kantonsrat lehnte es gegen die Stimmen der Alternativ Grünen Fraktion ab, auf ihre Gesetzesinitiative “Unser Kantonsspital ist Service Public” einzutreten. Die Initiative verlangt, dass das Zuger Kantonsspital die Organisationsform von einer Aktiengesellschaft zu einer öffentlich-rechtlichen Organisationsform ändert. Das Hauptargument ist, dass der Kanton praktisch Alleinbesitzer des Kantonsspitals sei und das finanzielle Risiko trage, aber keine unmittelbaren Mitbestimmungsrechte habe. Die Gesundheitsversorgung sei eine öffentliche Aufgabe und dürfe nicht dem Profitmaximen und dem Renditedenken unterworfen werden. Auch habe der Kanton eine soziale Verantwortung dem Personal gegenüber. All dies sei am besten durch eine Rückkehr zu einer öffentlich-rechtlichen Organisationsform zu erfüllen. Die Initiative ist im Nachgang zur Entlassung des CEO R. Bisig durch den Verwaltungsrat entstanden, welche eine grössere Krise im Kantonsspital auslöste. Der Regierungsrat ergriff im nach dieser Entlassung verschiedene Massnahmen wie Bildung einer Task-Force, die “Entlassung” fast des gesamten Verwaltungsrates (wieso nicht aller?), Einbindung des Kantons mit einem Vertreter der Gesundheitsdirektion in den neuen VR etc. Der Kanton kann auch bei Krisen bei einer AG rasch und gezielt eingreifen, dies zeigte sich. Und Verfehlungen sind bei beiden Organisationsformen möglich, es ist eine Sache von Personen, die am Ruder sind.

Der Kanton Zug ist mit seinem Kantonsspital in den letzten Jahren gut gefahren. Es erfüllt seinen Leistungsauftrag, es bietet einen guten Public Service an. Das Angebot im Kantonsspital ist in den letzten Jahren ausgebaut worden, die Marktstellung wurde gestärkt. Und auf der anderen Seite ist das Kantonsspital auch um seine Wirtschaftlichkeit besorgt. Es erzielte in den letzten Jahren Umsatzrenditen von max. 1%. Von Profitmaximierung wie es in der heutigen Debatte hies, kann aus meiner Sicht keine Spur sein, darunter verstehe ich doch massiv höhere Renditen. Das Personal im Kantonsspital musste sich einen GAV (Gesamtarbeitsvertrag) erkämpfen. Sehr fraglich ist für mich, ob das Personal besser gestellt würde, wenn die Organisationsform ändern würde, ob der GAV zu diesen Konditionen “herübergerettet werden könnte”. Zuständig wäre dann der Kantonsrat und wie ich unsere bürgerlichen Kantonsrätinnen und Kantonsräte einschätze, würde ein GAV, falls er überhaupt beschlossen würde, wahrscheinlich eher schlechtere Konditionen als die heutigen beinhalten.

Für mich ist nicht die Rechtsform der Zuger Kantonsspital entscheidend, sondern dass sie einen guten Service Public mit der Gesundheitsversorgung bei uns im Kanton Zug zu angemessenen Preisen erbringt. Zusätzlich ist für mich auch zwingend, dass sie gute Arbeits- und Lohnbedingungen für das Personal bietet. In diesem Sinne bin ich davon überzeugt, dass es im Moment keine Änderung bei der Rechtsform des Zuger Kantonsspitals braucht.

Ombudsgesetz
Die Stelle des Vermittlers in Konfliktsituationen, die nach dem Attentat von 2001 geschaffen wurde, soll in eine Ombudsstelle umgewandelt werden. Der Stelleninhaber heisst dann neu Ombudsperson. Mit dem Ombudsgesetz wurde eine Ausweitung der Tätigkeiten der Ombudsperson auf die verschiedenen Gemeinden sowie auf die Träger von öffentlichen Aufgaben vorgenommen. Neu ist die Ombudsperson auch Anlaufstelle für Angestellte dieser Gremien, aber nur, wenn vorgängig alle internen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Abgelehnt hat es leider der Kantonsrat im Bereich vom Whistle Blowing einen ersten Pflock einzuschlagen. Jetzt müssen wir so 2-3 Jahre warten, bis eine Gesetzesvorlage dazu in den Kantonsrat kommt. Die Ombudsperson gibt es bereits in einigen Kantonen, sie hat sich bewährt.

Mein Eindruck aus den Kommissionsberatungen, ich war Mitglied der vorberatenden Kommission, bestätigte sich auch an der heutigen Sitzung: Die Ombudsperson soll ja nicht zu viele Kompetenzen, erhalten, die Ombudsperson soll sich ja nicht zu viel einmischen.

Ganz schäbig für den Kanton Zug als Arbeitgeber fand ich den SVP-Antrag, dass der bisherige Vermittler in Konfliktsituation keine Besitzstandswahrung erhält, falls er die Stelle als Ombudsperson übernehmen würde. Der Vermittler in Konfliktsituationen, der bei der Eintretensdebatte mehrfach lobend zu Recht für seine Tätigkeit erhielt, sollte gemäss dem SVP-Antrag eine Lohneinbusse hinnehmen. Tröstend, dass nur knapp die Hälfte der SVP-Kantonsräte hinter dieser SVP-Forderung stand. Dieser SVP-Antrag wurde wuchtig mit 62:8 Stimmen abgelehnt. Mehrheitlich setzte sich auch der Antrag durch, dass die Ombudsperson keine Abgangsentschädigung erhält, wenn er nicht wiedergewählt wurde. Erreicht wurde dies, dass die Wahl der Ombudsperson durch den Kantonsrat mindestens 6 Monat vor dem Ablauf der Amtsperiode erfolgen muss.

Das Spezielle
Vroni Straub, Teilzeitangestellte am Zuger Kantonsspital: niemand kommt gerne ins Spital, ausser zu mir zu den Geburten!
Stefan Gisler: alle wollen ein Ombudsstelle, nur soll diese lahm, blind und stumm sein!
Oeffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung: es wurde ein Antrag gestellt, dass dies ausgerechnet beim Regierungs- und Kantonsrat nicht gelten soll. Transparenz Ja, aber doch bitte nicht bei uns im Regierungs- und Kantonsrat!
Mein heutiges Abstimmungsverhalten

  • Objektkredit für bauliche Lärm- und Einsichtschutzmassnahmen bei der kantonalen Strafanstalt in Zug
    • Streichung Einsichtschutzmassnahmen mit der Reduktion des Objektkredites um 155’000 Franken: Nein (mit 57:10 Stimmen abgelehnt)
    • Schlussabstimmung: Ja (mit 61:9 Stimmen angenommen)
  • Objektkredit für Planung und Ausbau des Sockelgeschosses des Kantonalen Zeughauses in Zug für eine neue Studienbibliothek der Stadt- und Kantonsbibliothek Zug
    • Schlussabstimmung: Ja (mit 73:0 Stimmen angenommen)
  • Gesetzesinitiative “Unser Kantonsspital ist Service public”
    • Nein (mit 13:59 Stimmen abgelehnt)
  • Ombudsgesetz
    • Streichung vollumfänglich bei sowie nach vollumfänglicher Ausschöpfung der internen Möglichkeiten bei Personalkonflikten: Ja (mit 55:17 Stimmen gestrichen)
    • Streichung von sowie nach Ausschöpfung der internen Möglichkeiten bei Personalkonflikten: Ja (mit 11:62 Stimmen Streichung abgelehnt)
    • Meldestelle für Whistle Blowing streichen: Nein (mit 26:46 Meldestelle gestrichen)
    • Streichung von und leistet Öffentlichkeitsarbeit: Nein (mit 20:53 Stimmen Streichung angenommen)
    • Streichung von oder auf eigene Initiative: Nein (mit 21:53 Stimmen Streichung angenommen)
    • Streichung von dabei prüft sie die Tätigkeit der Träger öffentlicher Aufgaben auf Rechtmässigkeit und Angemessenheit: Nein (mit 52:18 Stimmen Streichung abgelehnt)
    • leisten einer Abgangsentschädigung bei einer Nichtwiederwahl der Ombudsperson: Nein (mit 43:28 Stimmen Abgangsentschädigung abgelehnt)
    • flexible Bandbreite der Lohnklasse bei der Anstellung der Ombudsperson: Ja (mit 32:38 flexible Bandbreite abgelehnt)
    • Anspruch auf Wahrung des Besitzstandes beim jetzigen Vermittler in Konflikt- situationen, wenn er Ombudsperson wird: Ja (mit 62:8 Stimmen angenommen)
  • Anpassung des kantonalen Richtplanes
    • Streichung der Anzahl der Beschäftigten pro Gemeinde aus dem Richtplan: Nein (mit 19:47 wird Streichung vorgenommen)
    • Gebiete für Reisportanlagen: Die Zonen müssen in zumutbarer Erreichbarkeit einer OeV-Verbindung sein: Nein (mit 55:9 Stimmen abgelehnt)
    • Streichung, dass sich der Bund dafür einsetzt, dass durch den Bund und die Betreiber auch bestehende Leitungen saniert und damit die Grenzwerte für neue Anlagen eingehalten werden gegen “Der Kanton setzt sich beim Bund und den Leitungsbetreibern dafür ein, dass bei bestehenden Leitungen alle wirtschaftlich tragbaren und technisch möglichen Massnahmen zur Reduktion der Belastung ergriffen werden. Der Kanton verfolgt den technologischen Fortschritt bei Uebertragungsleitungen: für die 2 Variante zugestimmt (die 2 Variante setzte sich mit 38:27 gegen den Streichungsantrag durch)
    • Schlussabstimmung: Ja (mit 61:0 Stimmen angenommen)
  • Einführung des Oeffentlichkeitsprinzips im Kanton Zug
    • Dem Oeffentlichkeitsprinzip unterliegen sollen auch die Kantonalbank, das Kantonsspital und die Zugerland Verkehrsbetriebe: Nein (mit 47:9 Antrag abgelehnt)
    • Die Kommissionsprotokolle von Kantonsratsgeschäften sollen nicht öffentlich zugänglich sein: Nein (Antrag mit 31:27 Stimmen abgelehnt)
    • Die Akten abgeschlossener Geschäfte des Regierungsrates und die Akten verabschiedeter Geschäfte des Kantonsrates sollen öffentlich zugänglich sein: Ja (Antrag mit 31:30 Stimmen zugestimmt

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