Ergänzungsleistungen. Vernehmlassungsantwort der SP Kanton Zug

15. Oktober 2020

Revision der Verordnung über die maximal anrechenbaren Kosten für Tagestaxen bei den Ergänzungsleistungen (BGS 841.712). Vernehmlassungsantwort der SP Kanton Zug vom 13. Oktober 2020

Sehr geehrter Herr Regierungsrat Pfister
Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 2. Juli 2020 haben Sie uns eingeladen, zu den vorgesehenen Anpassungen in der Verordnung zum ELG Stellung zu nehmen. Die SP Kanton Zug dankt Ihnen für diese Möglichkeit.

Grundsätzlich erachten wir die Vorschläge der Arbeitsgruppe, die aus Vertretungen von den Gemeinden und der zuständigen Direktion bestand, als nachvollziehbar und praxistauglich.

Seit der Einführung der Verordnung im Jahr 2011 wurde zur Professionalisierung der Pflege einiges entwickelt, was unter anderem zu höheren Kosten führte. Die Vorschläge der Regierung erachtet die SP als angebracht und begrüsst die moderate Anpassung der Taxen.

Nochmals vielen Dank für die Möglichkeit, an der Vernehmlassung teilzunehmen.

Freundliche Grüsse

Für die Arbeitsgruppe der SP Kanton Zug:
Barbara Gysel
Präsidentin SP Kanton Zug