Fraktionsgespräch zur Kantonsratssitzung vom 5. Juli 2012

1. Juli 2012

Die SP-Fraktion behandelte die Traktanden der Kantonsratssitzung für den 5. Juli 2012 an ihrer Sitzung vom 19.6.2012.

Die Motion für eine elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal konnte an der KR-Sitzung vom 28.6.2012 nicht behandelt werden. Deshalb hier nochmals den Text von Alois Gössi aus seinem Bericht:
“Die SP-Fraktion spricht sich ebenfalls, trotz den relativ hohen Kosten, für die Einrichtung einer elektronischen Abstimmanlage aus. Für uns jedoch stehen nicht, wie es der Regierungsrat in seiner Vorlage ausführte, die gesteigerte Effizienz im Vordergrund, sondern die gewonnene Transparenz: welcher Kantonsrat/welche Kantonsrätin stimmt wie ab.”

Mit der Antwort des Regierungsrates zur Motion betreffend Verbot von Sexualunterricht an den öffentlichen Schulen und Kindergärten vor der 5. Klasse kann die SP leben. Wir hätten es jedoch sehr gewünscht, wenn die Antworten klarer und fundierter gemacht worden wäre. Es scheint uns auch, dass diese Motion nur eingereicht wurde, weil die erste vom Rat nicht überwiesen worden war. Wir sind überzeugt, dass viele Eltern froh sind, wenn die Schulen eine angepasste Sexualaufklärung im Unterricht anbietet, da sie selber zu oft überfordert wären. In der Antwort des Regierungsrates wird aufgezeigt, dass wenn die Motionäre vorgängig ein zwei Telefongespräche mit den entsprechenden verantwortlichen Personen der kant. Verwaltung geführt hätten, es diesen Vorstoss und die ganze Arbeit zur Beantwortung nicht benötigt hätte.

Die Antwort zum Postulat Balmer, Bier, Andenmatten () ist für die SP zufriedenstellend. Im kleinräumigen Kanton Zug macht es wenig Sinn, wenn Schnellzüge an jedem Ort halten müssen, denn dann sind es keine Schnellzüge mehr. Ob allenfalls zwischendurch ein Regio-Zug eingesetzt werden kann, wäre eine andere Frage.

Auch die SP und die SP-Fraktion hat keine Freude an kriminellen Asylsuchenden. Wir sind mit der guten Beantwortung des Regierungsrates der Interpellation“ betreffend Art und Umfang der Mittel im Dienst der Sicherheit um und wegen der Unterbringung von Asylsuchenden“ zu frieden. Asylsuchende, welche unser Rechtssystem systematisch und regelmässig ausnützen müssen konsequent bestraft und oder ausgeschafft werden. Asylunterkünfte sollen je nachdem, wo sie sich befinden unterschiedlich bewacht werden. Grössere Unterkünfte sollen jedoch eine 24-Stunden Bewachung erhalten, nur so können unerwünschte Personen ferngehalten werden.

 

Hubert SchulerFür die SP-Fraktion: Hubert Schuler
Unterägeri, 1. Juli 2012