Bundesrat, Auswirkungen der Steuerpolitik. Notizen aus dem Kantonsrat, 27.03 & 01.04.2025

Zuger Notizen von Kantonsrat Alois Gössi

Volle
Einigkeit, es gab keine Abstimmung, herrschte bei der Totalrevision des Gesetzes über die Ausbildungsbeiträge, auch wenn es zu zusätzlichen Ausgaben von rund 2 Mio. Fr. führen wird. Eine Änderung als letzter Konkordatskanton vom Punktesystem zum Fehlbetragsdeckungssystem ist einer der Hauptpunkte der Totalrevision. Und die ausbezahlten Stipendien werden der Teuerung angepasst sowie um durchschnittlich um 20 % erhöht. Und als neues Instrument, das bis jetzt nur die Stadt Zürich kannte, sollen Arbeitsmarktstipendien eingeführt werden. Dies soll die Arbeitsmarktfähigkeit steigern respektive erhalten. Als Beispiel wurde in der Debatte ein Gabelstaplerkurs genannt.

 

 

Eine
umfassende Teilrevision gab es beim Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (WAG). Bis jetzt konnte jede/r ans Verwaltungsgericht gewählt werden. Damit gab es bis anhin auch keine Probleme mit den gewählten Richtern am Verwaltungsgericht. Es sollte nun eine «Lex Thöni» eingeführt werden, die fachlichen Voraussetzungen für eine Wahl ins Verwaltungsgericht voraussetzt. Dies wurde leider auch umgesetzt, jedoch in einer milderen Form als vom Verwaltungsgericht beantragt. Und auch eine «Lex Thöni» ist es in der Zwischenzeit nicht mehr, er ist jetzt in der Zwischenzeit die fachlichen Voraussetzungen. Aber Thöni setzt dies nun anderweitig ein, er kandidiert für den freien Sitzung im Regierungsrat.

Eine Rüge erhielt die Gemeinde Baar bei den letzten Wahlen für das Präsidium der RGPK, wo ich als Kandidat teilnahm, vom Direktor des Innern A. Hostettler. Und mein Sohn Jonas als Mitglied des Stimm- und Urnenbüro zähle auch Stimmen, aber bei einer anderen Abstimmung. Das dies suboptimal resp. nicht geht, war mir auch klar. Und im Vorfeld der Wahl- und Abstimmungssonntags bat ich die Gemeindeschreiberin A. Bertolosi, meinen Sohn von diesem Wochenende zu dispensieren. Aber von Einsicht keine Spur! Und die Folge davon waren natürlich Gerüchte, die nicht ausblieben! Aber mit dieser umfassenden Teilrevision vom WAG wird eine solche Konstellation nicht mehr möglich sein. Mein Sohn Jonas wäre bei einem solchen Wahlgang von Anfang an im Stimm- und Urnenbüro nicht mehr zum Zuge gekommen!

 

Klare
Worte fand SP-Kantonsrat Christian Hegglin bei unserer Interpellation betreffend Auswirkungen der Steuerpolitik auf den Mittelstand.: «Zukunft braucht Herkunft meint unser geschätzter Kantonsratspräsident regelmässig. Wenn sich Zug die nächsten 20 Jahre in dieselbe Richtung entwickelt wie die letzten 20, dann braucht die zukünftige „Zuger Herkunft“ vor allem ein reich gefülltes Portemonnaie oder grosszügigen Landbesitz. Unsere Kinder und deren Kinder werden sehr viel Geld verdienen müssen oder erben - oder wegziehen. Das sollte uns umtreiben. Der Zuger Kantonsrat macht mit einer bürgerlichen Mehrheit bürgerliche Politik. Die bürgerliche Mehrheit bestimmt die Geschicke des Kantons seit Jahrzehnten und auch in allen Gemeinden. Ausnahmen davon gibt es bei einigen wenigen Volksabstimmungen, wenn Sie es wirklich übertreiben und an ihrer Wählerschaft vorbeipolitisieren. Wenn also etwas nicht gut läuft, dann läuft es nicht gut, weil die Mehrheit das über die Gesetzgebung so eingefädelt hat. Häufig ist bürgerliche Kritik, genauer hingeschaut, bürgerliche Selbstkritik, auch wenn das nicht immer bemerkt sein will. Deutsch und deutlich: Sie haben uns das eingebrockt. Demokratisch und etwas versöhnlicher gesprochen könnte ich auch sagen, wir haben uns das eingebrockt. Die Mehrheit hat uns das eingebrockt. Der Kanton Zug hat eine selbst erschaffene Wohnkrise. Diese ist aufgebaut über die Maxime der Steuersenkungen und der unkritischen Ansiedelung von Firmen und wohlhabenden Privatpersonen. Der schöne Zugersee allein ist es nicht. Wenn wir jetzt schnellere Bauverfahren, Verdichtung, Aufstockungen und mehr Hochhäuser wollen, dann ist das nicht zwingend schlecht. Aber es wird damit hauptsächlich einfach noch mehr teurer Wohnraum geschaffen. Es ist bei unseren horrenden Bodenpreisen fast unmöglich, zahlbaren Wohnraum zu erstellen.

Die aktuelle Wohnpolitik in Zug kann bereits heute als gescheitert bezeichnet werden. Und ohne staatliche Eingriffe wird dieses Scheitern einfach weitergehen. Der Kanton muss Grundstücke erwerben und zu vergünstigten Konditionen an jene abgeben, die preisgünstigen Wohnraum erstellen. Falls sie jetzt bei staatlichen Eingriffen die Köpfe geschüttelt haben. Die regelmässigen Eingriffe im Steuerrecht haben Folgen! Und zwar nicht nur positive. Und zwar langsam, aber sicher bis in gutverdienende Kreise und darunter sowieso.

Wer eine solch aussergewöhnliche Steuer- und Ansiedlungspolitik propagiert und unterstützt, der hat auch aussergewöhnliche Verantwortung gegenüber den vielen Menschen, die von diesem Wachstumskurs nicht profitieren.». Dass dies gar nicht ankam bei den «Bürgerlichen» war zu erwarten gewesen und es kam zu entsprechenden Voten von Bürgerlichen Kantonsräten und natürlich auch vom Finanzdirektor.

 

Das Spezielle

Der Kantonsratspräsident S. Moos «es ist unüblich, dass wir in diesem Rat Pause machen, bevor wir überhaupt debattiert haben». Dies war vor allem der Verabschiedung von Regierungsrat Martin Pfister geschuldet, der am 1. April sein neues Amt als Bundesrat antreten wird. Kantonsrat P.C. Brunner hielt eine sehr würdevolle, gehaltsvolle, kompetente Laudatio zur Verabschiedung von neo-Bundesrat Martin Pfister. Und wie üblich für Bundesrat Martin Pfister gab es danach «Familienfotos» aller Art und Variationen.

KR Andreas Iten aus Oberägeri: «Ich bin auch nicht die hellste Kerze auf der Torte», als es um die Ausgestaltung von Wahl- und Abstimmungsunterlagen ging.

«Von allen guten Geistern verlassen» war ein Kommentar, den ich zum geplanten neuen Kantonsratssaal neben dem bestehenden Regierungsratsgebäude erhielt. Und daneben wurde ich wie schon lange nicht mehr auf diesen geplanten Neubau angesprochen. Und kein einziger davon war ein positiver! Und dies für Kosten von rund 50 Mio. Fr. für das gesamte Projekt, wobei dies nicht nur den Neubau des KR-Saals beinhaltet. Der neue KR-Saal wird schon grandios bei den städtischen Beratungen im GGR (Grossen Gemeinderat) scheitern! Ein weiteres Debakel für den Baudirektor Florian Weber. Oder positiv formuliert, für neue Projekte hat der Baudirektor kein gutes Händchen, er politisiert am Souverän vorbei!

 

Mein Abstimmungsverhalten:

  • Überweisungen
    • Postulat der Fraktion Alternative – die Grünen betreffend Raumentwicklung und Nacht
      • Für eine Überweisung (mit 45:26
      • Stimmen das nötige Quorum für eine Nichtüberweisung nicht erreicht)
    • KRB betreffend Darlehen an die EVZ Sport AG (EVZ) zur Finanzierung der Stadionerweiterung: 2. Lesung
      • Antrag auf die zweite Lesung: «Während der Laufzeit des Darlehens inkl. Zinsen bis zur vollständigen Rückzahlung ist die EVZ Holding verpflichtet, jährlich einen Review nach Schweizer Prüfungsstandard 910 (PS 910 zukünftig ISRE-CH 2400) der Konzernrechnung durchführen zu lassen, sofern die gesetzlichen Anforderungen keine andere Revisionsart verlangen».
        • Ja (mit 47:22 Stimmen angenommen)
      • Schlussabstimmung: Ja (mit 71:1 Stimmen angenommen
    • KRB betreffend Objektkredit für die Planung des Ersatzneubaus altes Laborgebäude, Zugerstrasse 50, Steinhausen: 2: Lesung
      • Schlussabstimmung: Ja (mit 72:0 Stimmen angenommen)
    • Änderung der Kantonsverfassung (KV) und Änderung

des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz; WAG) betreffend Kantonales Wahlrecht für Menschen und Beeinträchtigungen

  • Eintreten: Ja (mit 41:33 Stimmen eingetreten)
  • KV § 27 Abs. 2: geänderter Abs. 2 gegen eine Einzelfallprüfung
    • Für einen geänderten Abs. 2: Ja (mit 42:32 Stimmen gegen eine Einzelfallprüfung)
  • Änderung des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz; WAG): Umfassende Teilrevision
    • Am Abstimmungssonntag sind die Urnen während mindestens einer Stunde, längstens aber bis um 11.00 Uhr resp. 12.00 Uhr, offen zu halten
      • für 12.00 Uhr (mit 46:25 Stimmen für 12.00 Uhr)
    • 8 Abs. 2: Aufhebung oder Erweiterung
      • Für eine Erweiterung (mit 39:33 für eine Erweiterung)
      • Bestehende Fassung § 8 Abs. 2 gegen erweiterte Fassung § 8 Abs. 2
        • Für erweiterte Fassung (mit 41:32 für die erweiterte Fassung)
      • 9 Abs. 1 Ausgestaltung Wahl- und Abstimmungsunterlagen
        • Kann soweit möglich oder muss bei der Ausgestaltung der Wahl- und Abstimmungsunterlagen auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen Rücksicht zu nehmen.
          • Variante Muss (mit 40:32 Stimmen für eine Muss-Bestimmung)
        • Streichung vom § 9 Abs. 1
          • Nein (mit 41:32 Stimmen Streichung abgelehnt)
        • 37 Abs. 2
          • Wechsel von der alphabetischen Reihenfolge zur Nummerierung der Listen erfolgt entsprechend der Zahl der für die Sitzzuteilung im Rat massgebenden Stimmen
            • Für einen Wechsel zur Nummerierung (mit 55:17 für einen Wechsel zur Nummerierung)
          • 39 Abs. 1 Wahlen bei Proporzwahlen: mit Wohnort oder Wohnadresse
            • Für Wohnadresse (mit 36:34 Stimmen für Wohnort)
          • 39 Abs. 2 Ergänzung mit Für die Wahlen der Gerichtsbehörden wird der Wohnort statt Wohnadresse aufgeführt
            • Ja (mit 65:3 Stimmen angenommen)
          • 39 Abs. 2 Wohnort oder Wohnadresse
            • Für Wohnadresse (mit 40:32 für den Wohnort)
          • Verwaltungsrechtspflegegesetz: § 53 Wählbarkeitsvoraussetzungen
            • 53a Abs. 1a und b (fachliche Voraussetzungen für eine Wahl)
              • Nein (mit 36:34 Stimmen gegen fachliche Voraussetzungen
            • Eventualantrag mit reduzierten fachlichen Voraussetzungen
              • Nein (mit 57:9 reduzierte fachliche Voraussetzungen angenommen)
            • Teilrevision der Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes
              • Eintreten auf die Teilrevision
                • Ja (mit 46:16 Stimmen auf die Teilrevision eingetreten)
              • 3 Abs. 2 Bst. S – Unterbereinigung: Gegenüberstellung des Antrags Kommission auf maximale Verkaufsfläche von 100 m2 und des Antrags auf maximale Verkaufsfläche von 30 m2
                • Für 30 m2: (mit 19:47 Stimmen für 100 m2)
              • 3 Abs. 2 Bst. s – Unterbereinigung: Gegenüberstellung des Antrags Kommission auf maximale Verkaufsfläche von 100 m2 und des Antrags auf Streichung des letzten Teilsatzes mit der Angabe der Verkaufsfläche
                • Für Antrag Kommission (mit 34:32 Stimmen für Antrag Kommission)
              • 3 Abs. 2 Bst. s – Unterbereinigung: Gegenüberstellung des Antrags Kommission und des Antrags auf Streichung von «ohne Verkaufspersonal»
                • Für Streichungsantrag (mit 23:43 Streichungsantrag abgelehnt)
              • 3 Abs. 2 Bst. s: Gegenüberstellung des Antrags Regierungsrat (kein Bst. s) und des bereinigten Antrags der vorberatenden Kommission auf Ergänzung von Bst. s
                • Für Antrag Regierungsrat (mit 25:41 Stimmen für Antrag Kommission)
              • KRB betreffend Standortbeitrag an die Aufbaukosten eines Bildungszentrums von XUND in Rotkreuz
                • Titel Aufbaukosten ersetzen durch Mieterausbaukosten
                  • für Mieterausbaukosten (mit 24:45 Stimmen für Mieteraufbaukosten)
                • 1 Abs. 1 Ergänzung mit «und zudem soll die Beteiligung den Investitionskosten gelten»
                  • Ja (mit 61:8 Stimmen für die Ergänzung)
                • KRB betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS 382, Unterführung A4-Oberwil, Gemeinde Cham»
                  • 1 Abs. 2 Krediterhöhung um 300 000 Franken
                    • Ja (mit 70:3 Stimmen angenommen)
                  • Schlussabstimmung
                    • Ja (mit 74:0 Stimmen angenommen)
                  • Motion der GLP-Fraktion betreffend Einreichung einer Standesinitiative im Bereich AHV mit dem Hauptzweck der Einführung einer Schuldenbremse
                    • Für eine Nicht-Erheblicherklärung (mit 60:8 Stimmen nicht erheblich erklärt)
                  • Motion der GLP-Fraktion betreffend Selbstbestimmtes Lebensende in Pflegeinstitutionen
                    • Teilerheblicherklärung im Sinne von ohne Kliniken und Spitäler
                    • 3-fach Abstimmung: Nicht erheblich Erklärung: erheblich Erklärung: Teilerheblicherklärung
                      • Abstimmung «verschlafen»: (25:34:13 Stimmern)
                    • Abstimmung unter den Verlierern der obigen Abstimmung
                      • Für eine Teilerheblicherklärung (mit 48:25 Teilerheblich erklärts vs. Nicht erheblich Erklärung)
                    • Erheblicherklärung vs. Teilerheblicherklärung
                      • für eine Erheblicherklärung (mit 38:36 Stimmen für eine Teilerheblicherklärung)

 

 

Alois Gössi

Alois Gössi

Kantonsrat, RGPK Baar

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