Interpellation der SP-Fraktion «Kein Rassismus – auch nicht an der Fasnacht, einem wichtigen Kulturgut»

21. Februar 2018

In der Ausgabe vom 15.2.2018, S. 25 berichtete die Zuger Zeitung über einen Fasnachtswagen zum Thema essbare Insekten, der unnötigerweise mit rassistischen Äusserungen beschriftet war. Auf dem Wagen stand in Schweizerdeutsch: „Die Neger im Urwald haben es schon lange auf der Speisekarte. Bei uns gibt es das jetzt auch und im Coop muss man sogar darauf warten.”

Gemäss Felix Iten, Präsident der Wylägerer Fasnachtsgesellschaft sollte man stets bedenken, dass Fasnacht eine närrische Zeit sei, an welcher die Themen immer etwas überspitzt aufgearbeitet werden.

Wir teilen diese Meinung und aus unserer Sicht kann die närrische Zeit von Humor, über Ironie bis Sarkasmus gehen. Auch gehört die Fasnacht wohl zu einem wichtigen Zuger Kulturgut, das es zu pflegen gilt. Allerdings ist hier eine klare Grenze überschritten. Weil auch die gesamte Bevölkerung eingeladen ist, einen Fasnachtsumzug zu besuchen, tragen die OrganisatorInnen, auch Private, eine gesellschaftliche Verantwortung. Diese wurde offensichtlich nicht wahrgenommen.
In den Medien konnte man ein paar Tage zuvor von einem ähnlichen Fall im Kanton Thurgau lesen. Auch dort wurde ein Sujet mit diskriminierenden und menschenverachtenden Äusserungen gezeigt. Daraufhin haben die Organisatoren des Fasnachtsumzuges in einer weiteren Gemeinde die Lehren gezogen und den Wagen erst zugelassen, als die umstrittenen Bilder entfernt wurden. Nicht so im Kanton Zug. Nachdem der Wagen zuerst in Unterägeri mitfuhr, war er ohne Anpassungen am Umzug in Allenwinden zu sehen.

In der erwähnten Ausgabe der Zeitung ist nachzulesen: „Kurz nach dem eingangs erwähnten Vorfall im Thurgau fragte unsere Zeitung bei Umzugschefs im Kanton Zug nach, welche Regeln für Umzugswagen gelten. Wenn ein rassistisches oder sexistisches Thema aufgegriffen würde, sei eine Grenze überschritten, hiess es unter anderem.”

Die konkreten Bewilligungen für die Fasnachtsumzüge werden von den Gemeinden ausgesprochen. Auf kantonaler Ebene existiert die «Anlaufstelle ()  Diskriminierungsschutz» (www.zg.ch/behoerden/direktion-des-innern/kantonales-sozialamt/generationen-und-gesellschaft/integration/2-diskriminierungsschutz).

Auf der kantonalen Website ist zu lesen, dass die Fachstelle Integration die kantonale Anlaufstelle «für Diskriminierungsfragen Betroffene sowie Fach- und Verwaltungsstellen zu Themen rund um die Diskriminierung aufgrund von Herkunft oder Nationalität» ist.
Gemäss Angaben bei der Fachstelle Integration unterstützt sie die Gemeinden in der lokalen Integrationsarbeit und Sensibilisierung. Ebenfalls ist sie Ansprechpartnerin für die Zuger Verwaltungen.

Wir bitten die Regierung folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche rechtlichen Grundlagen auf Ebene Bund, Kanton oder Gemeinden existieren, damit derartiger Rassismus oder auch Sexismus im öffentlichen Raum unterbunden werden kann?
  2. Welche Interventionsmöglichkeiten bei konkreten Vorkommnissen bestünden allenfalls?
  3. Wie gedenkt der Regierungsrat künftig zu agieren, damit solche rassistischen Auftritte im öffentlichen Raum im Kanton Zug grundsätzlich vermieden werden können?
  4. Welche Massnahmen im Bereich Anti-Diskriminierung von Personen mit Migrationshin-tergrund hat der Kanton im Jahr 2017 unternommen? Inwiefern bezweckten Aktivitäten auch die Sensibilisierung der Öffentlichkeit gegen Diskriminierung?
  5. Welchen Grundauftrag hat die «Anlaufstelle Diskriminierungsschutz Kanton Zug»? (Im Budget 2018 ist auf Seite 75 auch im Grundauftrag hierzu nichts zu finden.)
  6. Welche Mittel werden für die «Anlaufstelle Diskriminierungsschutz Kanton Zug» einge-setzt? Wie viele Mittel stehen jährlich für Sensibilisierungsmassnahmen zur Verfügung? (Im Budget 2018 ist auf Seite 75 auch im Grundauftrag hierzu nichts zu finden.)