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Aufgrund von Forderungen der SVP schlägt der Regierungsrat vor, Sozialhilfe künftig über «Bezahlkarten» auszuzahlen. Bezahlkarten sind ähnlich einer Prepaid- oder Debitkarte, bei der bestimmte Funktionen freigeschaltet oder gesperrt werden können (z.B. kein Bargeldbezug, Einkaufen nur in bestimmten Geschäften). Diese Ausgrenzung von Armutsbetroffenen wäre falsch, unverhältnismässig und in der Schweiz einmalig.
Sozialhilfe, Asylsozialhilfe und Nothilfe sind so ausgestaltet, dass Menschen kaum ihre Bedürfnisse decken, geschweige denn grössere Summen zweckentfremden oder in ihre Herkunftsländer senden können. Asylsozialhilfe und Nothilfe erfolgen möglichst in Form von Sachleistungen. Die Kontrolle mit Bezahlkarten ist unverhältnismässig.
Sozialhilfe soll Armutsbetroffene eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen und sie beim Ausgang aus der Armut unterstützen. Mit Bezahlkarten würde das Gegenteil bewirkt: Sozialhilfebeziehende und ihre Familien würden in ihrer Selbstbestimmung eingeschränkt, an jeder Kasse stigmatisiert und von Angeboten ohne Kartenzahlung ausgeschlossen. Die derart ausgegrenzten Eltern und ihre Kinder laufen Gefahr, dauerhaft in der Armut stecken zu bleiben.
Bezahlkarten sind in Entwicklung und Betrieb teuer, wie Erfahrungen in Europa belegen. Sogar der Regierungsrat erwartet keine Effizienzgewinne. Im Gegenteil: Die Einführung und der Betrieb des Systems wären mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden. Die Konferenz der Sozialvorsteherinnen und Sozialvorsteher der Zuger Gemeinden sieht keinen Bedarf nach einer Einführung von Bezahlkarten. Zurecht: Bezahlkarten sind nicht sozial, nicht effizient und nicht wirksam.
Bitte unterschreiben Sie hier und teilen die Petition in Ihrem Umfeld, um zu verdeutlichen, dass der Kanton Zug Menschen in Armut nicht weiter ausgrenzen soll.
Auf eine Forderung der SVP hin schlägt der Regierungsrat des Kantons Zug vor, ein neues «Bezahlkarten»-System für alle Sozialhilfebeziehenden einzuführen. Bezahlkarten sind ähnlich einer Prepaid- oder Debitkarte, bei der bestimmte Funktionen freigeschaltet oder gesperrt werden können (z.B. kein Bargeldbezug). Bezahlkarten führen zu mehr Bürokratie, kosten viel und sind ein unverhältnismässiger Eingriff ins Privatleben aller Beziehenden von Sozialhilfeleistungen. Wer das nicht will, muss jetzt ein Signal setzen!
In der Schweiz werden Sozialhilfeleistungen auf das Bankkonto ausbezahlt oder – bei Asylsozialhilfe und Nothilfe – möglichst als Sachleistung ausgerichtet. Mit «Bezahlkarten» wird eine Methode umschrieben, bei der Sozialhilfeleistungen auf eine einer Prepaid- oder Debitkarten ähnlichen Karte gebucht werden. Diese kann nur dort benutzt werden, wo auch Kredit- oder Bankkarten angenommenen werden. Zudem kann festgelegt werden, in welcher Art von Geschäften die Karten verwendet werden können – oder eben nicht. Bargeldbezüge können ausgeschlossen oder limitiert werden, ebenso kann der Erwerb bestimmter Kategorien von Waren und Dienstleistungen gesperrt werden. Alle Ausgaben können von den Behörden eingesehen werden.
Der Regierungsrat erwägt, Bezahlkarten in grossen Teilen des Sozialwesens einzuführen. Folgende Personengruppen wären davon betroffen:
Die SVP forderte die Einführung von Bezahlkarten für die Auszahlung der Nothilfe und die Asylsozialhilfe. Dadurch würden zwei Systeme zur Auszahlung der Sozialhilfeleistungen an die Berechtigten notwendig, da Flüchtlinge (anerkannte und vorläufig aufgenommene) die Sozialhilfe wie bis anhin ausbezahlt bekämen. Anstatt vom Vorschlag der SVP Abstand zu nehmen, schlägt die Regierung nun vor, Bezahlkarten für die gesamte Sozialhilfe einzuführen, obwohl das heutige System der Auszahlung gut funktioniert.
Somit wären von einem Bezahlkartensystem insgesamt bis zu 2300 armutsbetroffene Einzelpersonen betroffen.[1]
[1] Vorlage des Regierungsrates des Kantons Zug Nr. 3680.2 – 17955
Bezahlkarten stellen Menschen in Armut schlechter, sind unverhältnismässig teuer und bringen keine wesentlichen Vorteile bei der Missbrauchsbekämpfung.
Die Bezahlkarten würden den Behörden neben tiefe Eingriffen in die Autonomie auch weitgehende Einblicke in die Privatsphäre der Beziehenden erlauben. Damit wäre für die Bekämpfung von Missbräuchen aber wenig bis nichts getan. Denn Menschen, die von Nothilfe oder Asylsozialhilfe leben, können aufgrund der ausgesprochen tiefen Ansätze kaum ihre Bedürfnisse decken, geschweige denn Geld in ihre Heimat senden. Eine Zweckentfremdung der Gelder ist deshalb sehr unwahrscheinlich.
Sozialhilfe ist dazu da, Menschen bei der Deckung ihres Lebensbedarfs zu unterstützen. Zum Existenzminimum gehört die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Wenn eine Familie aber ihrem Kind kein Taschengeld für ein Glace in der Badi geben kann, wird ihr ebendies verweigert.
Zudem dient die Sozialhilfe der Unterstützung beim Ausweg aus der Armut. Wer aber an jeder Kasse eine Bezahlkarte vorweisen muss, wird im eigenen Umfeld fortwährend stigmatisiert. Wer seinen Lebensalltag stets danach ausrichten muss, wo Bezahlkarten anerkannt sind, wird in der eigenen Selbstbestimmung stark eingeschränkt. Das belastet psychisch und schränkt so die Möglichkeiten zur Selbsthilfe ein. Einer ganzen Familien wird ein sichtbarer Stempel aufgedrückt, der den Bildungsweg, die Arbeitssuche und den Aufbau eines eigenen Netzwerks negativ zu beeinflussen droht.
Befürworter:innen von Bezahlkarten behaupten, dass mit Bezahlkarten der Abfluss von Geldern in das Heimatland von Asylsuchenden, das Bezahlen von «Schleppern» oder der Missbrauch von Sozialhilfe verhindert werden kann. Sie erhoffen sich Kontrolle über die Verwendung der Beiträge und damit bessere Missbrauchsbekämpfung. Sie haben hier insbesondere die Beziehenden von Asylsozialhilfe und Nothilfe im Blick. Doch selbst der Bundesrat erachtet die Gefahr, dass Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene Sozialhilfeleistungen zweckentfremden oder missbrauchen, als gering. Denn aufgrund der Unterstützungssätze bleiben nach der Deckung der lebensnotwendigen Versorgung nur geringfügige Beiträge übrig.[1] Das gilt auch für den Kanton Zug: Hier liegt die Asylsozialhilfe bei 11 bis 14 Franken pro Tag. Damit lässt sich kein «Schlepper» finanzieren.
Erfahrungen aus Europa zeigen, dass Bezahlkarten sogar kontraproduktiv sind. Besonders lang ist die Liste an absurden Fällen in Deutschland, wo Versuche mit Bezahlkarten stattfinden und wo Asylsuchende zum Teil nicht auf günstigen Wochenmärkten bezahlen können oder im Dorf kein Geschäft finden, welches Bezahlkarten annimmt.[2] Im Kanton Zürich wurde bereits der Versuch unternommen, Nothilfebeziehenden Gutscheine anstelle von Bargeld zu geben. Die Gutscheinabgabe war mit grossem Aufwand verbunden und es wurde festgestellt, dass vielfältige Möglichkeiten bestehen, Gutscheine in Geld umzutauschen. Aufgrund dieser Erfahrungen wurde das System aufgegeben. Ein ähnliches Schicksal würde Bezahlkarten drohen.[3]
[1] Stellungnahme des Bundesrates vom 21. August 2024 zum Postulat 24.3165.
[2] https://www.proasyl.de/news/so-laeuft-das-nicht-die-lange-liste-der-probleme-mit-der-bezahlkarte/, zuletzt eingesehen am 14. Dezember 2024.
[3] Beschluss des Regierungsrates des Kantons Zürich Nr. 433 vom 17. April 2024.
Die Sozialdirektoren-Konferenz der Kantone warnt, dass eine Einführung von Bezahlkarten einen beträchtlichen bürokratischen Aufwand verursachen würde: «Insgesamt ist unser Eindruck: Der Aufwand wäre relativ gross und der Nutzen relativ klein.»[1] Denn der Kanton müsste im Alleingang ein Bezahlkarten-System für alle Sozialhilfebeziehenden aufbauen und für die Erstellung einer komplexen Zahlungs-IT-Architektur sowie für fortlaufende Anpassungs- und Betriebskosten aufkommen. Nicht zuletzt müsste der Kanton bei einer Vielzahl von Geschäften die Anerkennung der Bezahlkarte sicherstellen. Zudem müssten Stellen in der Verwaltung geschaffen werden, um die mit den Bezahlkarten getätigten Käufe zu kontrollieren, allfällige Sanktionen auszusprechen und zusätzliche Rekursverfahren zu führen.
Nicht zuletzt müssten insbesondere der Detailhandel sowie andere Branchen Kosten infolge Anpassungen an ihrer Zahlungsinfrastruktur sowie Schulungen ihres Personals schultern müssen. Profitieren würden die Anbieter von Zahlungsdienstleistungen, die in den Genuss staatlicher Aufträge kämen.
[1] Tagesschau vom 12. September 2024.