Vernehmlassungsantwort betreffend Betäubungsmittelgesetzgebung

27. Oktober 2013

Vernehmlassungsantwort betreffend Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Betäubungsmittel (EG BetmG); Anpassung an die revidierte Betäubungsmittelgesetzgebung

Sehr geehrter Herr Regierungsrat
Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Vernehmlassung betreffend dem Einführungsgesetz über die Betäubungsmittel und zur Anpassung an die revidierte Betäubungsmittel-gesetzgebung. Die Vernehmlassung erhalten Sie wie gewünscht in schriftlicher Form und an folgende E-Mail-Adresse: info.gd@zg.ch.

Bei der geplanten Teilrevision wird das kantonale Recht an das revidierte Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und psychotropen Stoffe angepasst. Von den Änderungen betroffen sind vorwiegend interkantonale Zuständigkeiten bei der Umsetzung der Vorgaben zur Herstellung, zur Abgabe, zum Bezug und zur Verwendung von Betäubungsmitteln. Die Sozialdemokratische Partei des Kantons Zug begrüsst die Schaffung einer Meldestelle für suchtgefährdete Personen (§ 4). Hingegen bedauert sie, dass die Meldestelle nicht auch für Menschen mit Alkoholmissbrauch zuständig ist. Die Alkoholfrüherkennung spielt bei der Behandlung und Therapie von abhängigen Menschen eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund erachten wir es als unumgänglich, dass Fachpersonen wie Ärzte und Ärztinnen, Sanität und Polizei Meldung über den Alkoholmissbrauch von Jungendlichen und Erwachsenen machen dürfen.

Zu 3.7 Begriffsanpassungen
Aus unserer Sicht wäre es wichtig, auch beim Drogenkonzept des Kantons Zug eine inhaltliche Anpassung an das Bundegesetz vorzunehmen und die Begriffe „Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention“ zu verwenden. Diese Begriffe sind selbstredend und dienen über die Kantonsgrenzen hinaus einem klaren Verständnis. Gleichzeitig empfehlen wir, die Bezeichnung „Drogenkonferenz“ mit dem Begriff „Konferenz für Suchtfragen“ zu ersetzen. Auch wenn es sich dabei um ein etabliertes politisches Gremium handelt, ist der Name nicht mehr zeitgemäss und passt nicht in die Fachterminologie. Wir erachten es als Versäumnis, diese Anpassungen bei der Änderung des Einführungsgesetzes nicht vorzunehmen.

Abschliessend danken wir nochmals für die Möglichkeit zur Vernehmlassung und bitten Sie, unsere Änderungswünsche und Anregungen zu berücksichtigen.

Freundliche Grüsse
Sozialdemokratische Partei des Kantons Zug

Barbara Gysel
Präsidentin

Markus Jans
Fraktionschef